




Ausgerechnet eine NDR-Mitarbeiterin kommt laut „Spiegel“-Bericht in ihrer Doktorarbeit zum Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Die Abgabe sei in vielerlei Hinsicht „gleichheitswidrig“, zitiert das Nachrichtenmagazin in seiner neuen Ausgabe aus der Dissertation von Anna Terschüren über die „Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland“, die die Mitarbeiterin nebenberuflich an der TU Ilmenau verfasst. Die Autorin halte die Haushaltsabgabe in Höhe von 17,98 Euro im Monat für eine Steuer. Zudem verstoße der Beitrag gegen die Finanzverfassung.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Anna Terschüren antwortet am Sonntag via Twitter, dass ihre Doktorarbeit inhaltlich nichts mit ihrer Arbeit beim NDR zu tun habe. „Frau Terschüren als studierte Betriebswirtin befasst sich bei ihrer Tätigkeit im NDR nicht mit beitragsrechtlichen Fragen. Neue Erkenntnisse scheint ihre Dissertation nicht erbracht zu haben.“ Sie arbeitet in der Hauptabteilung Finanzen, wie eine Sprecherin des NDR am Sonntag bestätigte. Weiter betonte die Sprecherin: „Der NDR beziehungsweise die ARD halten das neue Beitragsmodell ebenso wie die Länder für verfassungskonform.“ Der Sender vertraue dabei auch auf die Expertise des Staatsrechtlers Paul Kirchhof.
Zuvor hatte bereits der Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, die GEZ als verfassungswidrig erklärt: Es sei keine individuell zuzuordnende „Vorzugslast“, sondern eine „Gemeinlast“ und also eine Steuer – eine Abgabe, die auf „Raumeinheiten“ abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.
Seit Anfang des Jahres gilt der neue Rundfunkbeitrag: Jeder Haushalt zahlt pauschal eine Gebühr von 17,98 Euro pro Monat - unabhängig von der Zahl der Rundfunkgeräte. Bei Unternehmen und Kommunen richtet sich die Höhe des Beitrags aber nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge.