
Beitragsmuffel aufgepasst: Wer sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, kann eine böse Überraschung erleben. Denn die Städte und Gemeinden können zu einer drastischen Maßnahme greifen, wenn die Zahlungen ausbleiben. Mit einem sogenannten Ventilwächter am Autoreifen wird einfach der Wagen lahmgelegt. Wer trotzdem losfährt, kommt nicht weit: Laut Hersteller ist nach rund 600 Metern im wahrsten Sinne des Wortes die Luft raus. Der Reifen verliert durch das Gerät, das auf das Reifenventil montiert und abgeschlossen wird, nach und nach Druck - bis der Wagen immer schwerer lenkbar wird und irgendwann Schluss ist.
Aktuell berichtet die "Westdeutsche Zeitung" (WZ) von einem Fall aus Willich am Niederrhein. Ein Autofahrer entdeckte die kleine gelbe Vorrichtung an seinem Reifen, an der Autoscheibe seines Wagens klemmte ein Pfändungsbescheid. Der Mann hatte sich laut "WZ" geweigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen - woraufhin sich der Beitragsservice an die Stadtkasse wandte. Die wiederum montierte den "Plattmacher" am Reifen. Der Wagen ist erst wieder einsatzbereit, wenn die offenen Beiträge beglichen und der Ventilwächter entfernt wird.
Weil die Rundfunkanstalten dem öffentlichen Recht unterliegen, können sie ihre Ansprüche nicht einklagen, sondern den Beitrag per Bescheid einziehen. Ein Anwalt erklärte gegenüber der WZ, dass der Beitragsservice nicht erst ein Urteil erstreiten muss, sondern Amtshilfe - etwa der kommunalen Vollstreckungsbehörden - in Anspruch nehmen kann. Dann kann es eben wie im aktuellen Fall geschehen auch zu einer Pfändung des Autos kommen.





Dass der Beitragsservice die Stadtkassen um Amtshilfe und Vollstreckung ersucht, ist keine Seltenheit. Laut einem Sprecher des Beitragsservices stellten die Rundfunkanstalten im Jahr 2014 deutschlandweit 890.912 Vollstreckungsersuchen bei den Behörden. Dies sei allerdings erst die letzte Stufe des Mahnverfahrens: Damit es soweit kommt, müssen die Beitragsmuffel also bereits mehrere Mahnungen ignoriert haben.
Von den Pfändungen mithilfe eines Ventilwächters war in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Städten immer mal wieder zu hören. Nicht nur bei ausbleibenden Rundfunkbeiträgen, auch etwa bei Steuersündern oder Bußgeldverweigerern können die Kommunen zu diesem Mittel greifen. Die Ventilwächter sind kleiner und handlicher als eine auffällige Parkkralle - allerdings muss der Fahrzeughalter auch deutlich auf den Einsatz hingewiesen werden, damit es nicht zu einem Unfall kommt. Der ADAC etwa kritisiert die Maßnahme und mahnt, damit würden die Schuldner in Gefahr gebracht. Den Warnzettel, der auch im Fall in Willich angebracht wurde, hält der Autoclub für nicht ausreichend. Er könne beispielsweise von Dritten entfernt werden - mit gefährlichen Folgen, wenn der Autofahrer nichtsahnend losfahre.