Für Asylbewerber mit Ansprüchen auf Leistungen sollen aus Bundesgeldern 100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten oder ausreisepflichtige Menschen sollen nicht davon profitieren. Bei bestimmten Integrationsmaßnahmen soll die Pflicht zur Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben werden. Eine Ablehnung oder der Abbruch solcher Maßnahmen ohne wichtigen Grund soll zur Einschränkung von Leistungen führen.
Um Unklarheiten bei der Aufenthaltsgenehmigung zu vermeiden, soll der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen an einen Ankunftsnachweis geknüpft werden. Machen Schutzsuchende eine Ausbildung, soll eine Duldung für deren gesamte Dauer gelten. Bei Asylbewerbern und Geduldeten soll für einen Zeitraum von drei Jahren die Prüfung entfallen, wonach zunächst einem deutschen oder europäischen Staatsbürger der Job angeboten werden muss.
Verlassen Schutzberechtigte unerlaubt den ihnen zugewiesenen Wohnsitz, soll dies spürbare Konsequenzen haben. Wartezeiten von bisher drei Monaten auf einen Integrationskurs will die Koalition auf sechs Wochen verkürzen.
Im Maßnahmenkatalog zur Terrorismusbekämpfung wird vorgeschlagen, den Sicherheitsbehörden mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben.
Die Bundespolizei soll die Erlaubnis zum Einsatz von verdeckten Ermittlern schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung erhalten. Damit soll auch gegen Schleuserkriminalität vorgegangen werden.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen nach dem Willen der Koalitionsspitzen stärker als bisher mit Partnerdiensten aus Europa, der Nato und Israel Daten austauschen können. Voraussetzung sei etwa ein klar definierter Zweck des Austauschs und ein begrenzter Anwendungsbereich.
Gemeinsame Dateien von Geheimdiensten und Polizei müssten stärker als bisher zur Analyse genutzt werden können, heißt es weiter.