Glauben oder Vorwand? Getaufte Flüchtlinge fordern Asyl-Entscheider heraus

Immer wieder steht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen Defiziten in Asylverfahren in der Kritik. Eine besondere Herausforderung stellen muslimische Flüchtlinge dar, die zum Christentum übergetreten sind.

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf): Defizite bei der Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen. Quelle: dpa

Berlin Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: In einer Flüchtlingsunterkunft ersticht Anfang Juni ein Asylbewerber einen Jungen – offenbar weil er sich von spielenden Kindern gestört fühlt. Der Täter hätte nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Weil er sich dort als konvertierter Christ bedroht sah, durfte er bleiben.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte daraufhin eine genaue Prüfung von zum Christentum konvertierten Asylbewerbern. Es müsse geprüft werden, ob es weitere Fälle gebe, in denen jemand angebe, zum Christentum übergetreten zu sein. Die gibt es. Die Asyl-Entscheider vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind damit immer wieder konfrontiert. Und nicht immer entscheiden sie für den Asylbewerber.

Eine Ablehnung oder eine Anerkennung steht am Ende eines Verfahrens, das für die Bamf-Mitarbeiter mitunter eine echte Herausforderung darstellen kann. Denn sie müssen jeden Einzelfall individuell prüfen – und im Rahmen der persönlichen Anhörung des Asylbewerbers erkunden, wie der Asylbewerber seinen Glauben in Deutschland lebt. Daraus leitet die Behörde ab, wie der Antragsteller sich im Falle seiner Rückkehr in sein Heimatland womöglich verhalten wird und ob daraus eine, wie es beim Bamf heißt, „Verfolgungsgefahr“ entstehen kann. Nicht der offiziell vollzogene Glaubenswechsel vom Islam zum Christentum, dokumentiert durch eine pfarramtliche Bescheinigung, gibt demnach den Ausschlag für ein Ja oder Nein der Behörde, sondern die aus der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse.

Diese Praxis ist umstritten und führte in der Vergangenheit auch schon dazu, dass bereits abgelehnte Asylbewerber erneut zu einer Anhörung eingeladen wurden. Das geht aus einem Briefwechsel zwischen dem Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck und dem Bamf hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Der Leiter „Operativer Bereich, Controlling, Statistik“, Rudolf Knorr, räumt in den Briefen teilweise „Mängel“, „Unzulänglichkeiten“ und „nicht ausreichend geklärte Fragen“ bei der Bearbeitung von Asylverfahren ein.

Die Behörde steht schon länger in der Kritik. In den vergangenen Monaten waren enorme Defizite bei der Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen ans Licht gekommen. Für Aufregung sorgte zuletzt der Fall des Messerangreifers von Hamburg-Barmbek. Dieser hätte schon 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden können. Das Bamf hatte jedoch die Frist dafür um einen Tag verpasst, wie das Amt dem „Spiegel“ bestätigte.

Kritiker beklagen denn auch eine mangelnde Sorgfalt durch den hohen Zeitdruck. Dadurch steigt auch das Risiko fehlerhafter Bescheide, was wiederum Klagen der Betroffenen nach sich ziehen kann. Im vergangenen Jahr hat das Bamf fast 700.000 Asylentscheidungen getroffen; bis Ende Juni 2017 waren es mehr als 400.000. Damit hat laut der Behörde auch die Zahl der Klagen zugenommen – bei etwa vergleichbaren Klagequoten. Bei ablehnenden Bescheiden liegt die Klagequote in diesem Jahr bisher bei 47,3 Prozent (2016: 43,2 Prozent).

Durch die Interventionen Becks wurden manche der abgeschlossenen Verfahren, in denen es um Glaubensübertritte ging, vom Bamf neu aufgerollt. Auslöser sind acht Bescheide, mit denen die Behörde die Asylanträge von christlichen Iranern und Afghanen ablehnte. Die Ablehnungsbescheide, die dem Handelsblatt vorliegen, ergingen zwischen August 2016 und Mai 2017.

Beck kritisiert die Asylpraxis scharf: „Im Umgang mit Asylsuchenden, die zum Christentum konvertiert sind, schlampt das Bamf ohne Ende“, sagte er dem Handelsblatt. Seit Monaten würden „offensichtlich rechtswidrige Entscheidungen“ getroffen. Damit drohe den Betroffenen die Abschiebung in Verfolgerstaaten, in denen Glaubenswechsel mit langer Haft oder dem Tod bestraft würden. Kritisch sieht Beck in diesem Zusammenhang, dass die Asyl-Behörde pfarramtliche Bescheinigungen offenbar „ignoriert“ und sie das Engagement von Asylbewerbern in Kirchengemeinden „kleinreden“ würde.


Warnung vor „Generalverdacht“ gegen Iraner

Die Briefe Becks zeigten beim Bamf Wirkung. Man nehme seine Hinweise „sehr ernst“. Wenn Fehler passiert seien, würden auch die Beschäftigten des Bundesamtes entsprechend informiert, schreibt der Controlling-Chef Knorr an den Grünen-Politiker. Wo sich konkret Handlungsbedarf ergeben hat, geht aus dem Briefwechsel hervor.
In einem Schreiben Knorrs an den Grünen-Politiker heißt es etwa, dass man nach der Überprüfung eines von Beck beispielhaft genannten Asylverfahrens zu dem Ergebnis gekommen sei, „dass die Frage des kirchlichen Engagements vor der Erstellung des Bescheids nicht ausreichend geklärt wurde“. Es habe zum Zeitpunkt der Entscheidung auch keine pfarramtliche Bescheinigung zum kirchlichen Engagement der betreffenden Person vorgelegen. Gleichwohl sei eine erneute Anhörung angesetzt worden.

In weiteren von Beck bemängelten Asylbescheiden, in denen es jeweils auch um iranische Staatsangehörige geht, hat das Bamf ebenfalls zu erneuten Anhörungen geladen. In einem Fall begründet dies das Bamf damit, dass bei der Bearbeitung des Asylverfahrens insbesondere die Frage, wie der christliche Glaube in Deutschland gelebt werde, in der ersten Anhörung und damit auch im Bescheid „nicht ausreichend geklärt“ worden sei. Die offenen Fragen würden daher in einer weiteren Anhörung geklärt.

Das Bamf hat, nachdem Beck sich einschaltete, die Bearbeitung eines weiteren Asylverfahrens ebenfalls „einer erneuten Qualitätssicherung“ unterzogen, wie es in einem Schreiben der Behörde an den Abgeordneten heißt. Mit dem Ergebnis, „dass die Fluchtgründe in der ersten Anhörung nicht ausreichend ermittelt wurden“. Auch hier hat das Bamf zu einer erneuten Anhörung geladen.

Beck beschreibt in dem Briefwechsel mit dem Bamf detailliert Fälle, die exemplarisch zeigen, vor welchen Problemen die Behörde steht, wenn sie mit Glaubenswechseln konfrontiert wird. Etwa, wenn das Bamf Asylanträge mit der Begründung ablehnt, dass es „geradezu unmöglich“ sei, „für einen geborenen und im islamischen Glauben erzogenen Muslim in so kurzer Zeit von nur wenigen Monaten glaubhaft einen Glaubenswechsel zum Christentum zu vollziehen, der auf einer tiefen und persönlichen Glaubensüberzeugung beruht“. Beck bemängelt, dass die Behörde hier eine Bewertung treffe, „die zahlreiche Beispiele für einen solchen Glaubenswechsel außer Acht lässt“.

In einem anderen Fall kritisiert der Grünen-Politiker den Einwand der Behörde, dass „nicht bereits die einmal wöchentliche Teilnahme des Antragstellers am Sonntagsgottesdienst der christlichen Gemeinde auf eine entsprechende religiöse Überzeugung schließen“ lasse. In einem weiteren Fall sei dem regelmäßigen Gottesdienstbesuch ebenfalls „keine Bedeutung zugemessen“ worden – trotz pfarramtlicher Bescheinigungen. Es erschließe sich daher nicht, wie Beck schreibt, „aufgrund welcher Erwägungen sich Ihre Behörde in der Lage sieht, die innere Glaubensüberzeugung einer Person, deren Anhörung nicht einmal zwei Stunden gedauert hat, besser und anders zu beurteilen als ihr Gemeindepfarrer“.

Als „besonders problematisch“ bezeichnet Beck einen Fall, in dem „ohne Beleg“ ausgeführt werde, dass es im Iran auch Konvertiten gebe, „die unbehelligt eine der anerkannten Religionen ausüben“. Selbst wenn eine solche Einschätzung auf manche Personen zutreffen sollte, so Beck, dürfe „nicht darauf geschlossen werden, dass die Furcht vor Verfolgung anderer Zugehöriger derselben Gruppe nicht begründet ist“. Diejenigen, deren Konversion bekannt sei, „leben unter dem Damoklesschwert“, dass sie jederzeit bestraft und verurteilt werden können, gibt der Grünen-Politiker zu bedenken.

Beck wirft der Behörde zudem vor, aus der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden auf „wahrheitswidrige Angaben in Täuschungsabsicht“ zu schließen. Er bezieht sich dabei auf einen Bescheid, in dem der Asylantrag eines Iraners abgelehnt wird. Ohne Belege anzuführen, behauptet das Bamf darin, dass Deutschland für iranische Staatsangehörige als „Feindesland“ gelte und es deshalb durchaus „erlaubt“ sei, „durch Täuschungshandlungen den Feind zu überlisten“.

Beck hält das für eine „Unterstellung“ des Bamf, die einem „Generalverdacht“ gegen alle in Deutschland lebenden Iraner gleichkomme und damit möglicherweise die „Tatbestandsvoraussetzungen der Volksverhetzung“ erfülle. „Jedenfalls ist es nicht zulässig, aus der Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden darauf zu schließen, dass sie wahrheitswidrige Angaben in Täuschungsabsicht machen“, so Beck.

Das Bamf räumt daraufhin in einem Antwortschreiben an Beck ein, dass die Bearbeitung dieses Asylverfahrens „hinsichtlich der Würdigung des Einzelfalls Mängel“ aufweise. Insgesamt entspreche sie aber den Vorgaben entspreche. Einzelne kritikwürdige pauschale Aussagen in dem Bescheid rechtfertigten jedoch nicht eine erneute Anhörung. Bamf-Experte Knorr weist zudem darauf hin, dass sich die Passage in dem Bescheid, in dem Deutschland als „Feindesland“ iranischer Staatsangehöriger bezeichnet wird, auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom November 2014 beziehe.


Rückendeckung vom Bundesinnenministerium

Die Passage gibt tatsächlich exakt den Wortlaut aus dem damaligen Urteil wieder. Laut Knorr ist gegen den Bescheid eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach anhängig, dessen Entscheidung abzuwarten sei. Auch in einem anderen Fall, in dem die nochmalige Überprüfung laut Bamf „keine Notwendigkeit für eine weitere Anhörung“ ergeben habe, ist eine Klage in Ansbach anhängig. „Zwar weist der Bescheid (…) Unzulänglichkeiten auf“, schreibt der Bamf-Beamte an Beck, „im Ergebnis kann die Entscheidung aber bestehen bleiben.“

Rückendeckung für das Bamf kommt vom Bundesinnenministerium. „Allein der Glaubensübertritt führt in der Regel nicht zu einer begründeten Verfolgungsfurcht“, schreibt Innenstaatssekretär Günter Krings (CDU) Beck in einem Brief, der dem Handelsblatt vorliegt.

Beck hatte Krings zuvor in einem Schreiben über die Fälle informiert, in denen das Bamf Asylanträge von Konvertiten abgelehnt hat, obwohl bekannt gewesen sei, wie der Abgeordnete ausführt, „dass sich die Betroffenen nach ihrer Ankunft in Deutschland taufen lassen haben und in einer Gemeinde engagieren“. Dabei, so Beck, würden die Schutzsuchenden aus Staaten stammen, „in denen die Konversion vom Islam zu einer anderen Religion mit teilweise langjährigen Freiheitsstrafen oder gar der Todesstrafe bestraft“ werde.

Laut Krings kommt es bei der Überprüfung der Asylanträge aber insbesondere auf die „Ernsthaftigkeit der Ausübung der neuen Religion“ an. Aufgabe der Kirche sei es, dies vor einer Taufe zu prüfen. Das Bamf hingegen müsse eine Prognose treffen, „ob der Antragsteller seinen neu angenommenen Glauben in einer Verfolgung auslösenden Art und Weise leben wird“. Dabei sei der Asyl-Entscheider „nicht an die Beurteilung der Kirche gebunden, der Taufe des betroffenen Asylbewerbers liege eine ernsthafte und nachhaltige Glaubensentscheidung zugrunde“. Dies sei auch in einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von August 2015 „ausdrücklich festgehalten“, so Krings.

Das ist auch den Kirchen in Deutschland durchaus bewusst. Die katholische Kirche betont aber auch, dass man nicht leichtfertig mit Taufen umgehe. Der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, trat damit der Kritik entgegen, die angesichts des Falls des afghanischen Asylbewerbers laut wurde, der einen fünfjährigen Jungen in einer Flüchtlingsunterkunft getötet hatte. Kopp betonte seinerzeit Anfang Juni, dass es zunächst einen „monatelangen Prozess der Vorbereitung und der Prüfung“ bedürfe, bevor jemand getauft und in die Kirche aufgenommen werde.

Auch Kopp wies darauf hin, dass die Taufe allein in Deutschland in der Regel noch keinen Asylanspruch begründe. Der Leiter des Bischöflichen Seelsorgeamts des Bistums Augsburg, Bertram Meier, relativierte die Feststellung indes und betonte: „Christ wird man nicht im Galopp, es ist ein langer Weg, der Geduld braucht.“ Die Bewerber stünden in engem Kontakt mit Seelsorgern, die sie in den Glauben einführten. Die Seelsorger könnten sich so einen Eindruck von der Ernsthaftigkeit verschaffen. Im Übrigen, so Meier sei ihm kein einziger Fall bekannt, in dem die Taufe als Vorwand genutzt worden sei, um nicht abgeschoben zu werden.

Der Grünen-Politiker Beck bezweifelt indes, dass sich in Zukunft an der umstrittenen Asylpraxis etwas Grundlegendes ändert. Dass die „Qualitätssicherung“ beim Bamf in manchen Fällen zu der Erkenntnis führte, dass „Entscheidungen oftmals nicht den rechtlichen Anforderungen genügen“, begrüßt Beck zwar. Aber eigentlich „dürfte es gar nicht erst zu solchen Entscheidungen kommen“, fügte er hinzu.

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