
München Bayern prüft eine Klage gegen die vom Bundestag beschlossene Öffnung der Ehe für Homosexuelle. Die Staatsregierung habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Ehe für alle, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München.
Mit Hilfe eigener und externer Experten wolle man „ganz sorgfältig prüfen“, ob man vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen wolle - aber ohne Zeitdruck. Schließlich gehe es um hoch komplexe juristische Fragen. Über eine mögliche Klage werde man erst anschließend entscheiden.
Den Vermittlungsausschuss im Bundesrat will Bayern an diesem Freitag nicht anrufen. Die notwendige Klärung verfassungsrechtlicher Fragen könne dort „nicht sinnvoll stattfinden“.
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag mit einer breiten Mehrheit von SPD, Linken und Grünen sowie knapp einem Viertel der CDU/CSU-Fraktion die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Staats- und Verfassungsrechtler sind sich allerdings uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre.