Berlin Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten der großen Unternehmen ist seit Einführung des Quotengesetzes im Jahr 2015 von 25 auf zuletzt 28,1 Prozent im März 2017 gestiegen. Damit nähert er sich der Marke von 30 Prozent, die das Gesetz vorsieht. Betroffen sind 104 Unternehmen, die sowohl börsennotiert als auch mitbestimmungspflichtig sind. Diese Zahlen stellten Familienministerin Katarina Barley und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) am Montag in Berlin vor.
In den Vorständen hingegen tut sich wenig. Der Frauenanteil beträgt hier nur 6,1 Prozent. Anders als für die Aufsichtsräte gilt hier nur die Pflicht, sich Ziele zu setzen. Betroffen sind hier 1.747 Unternehmen. Knapp zwei Drittel davon haben sich bisher zwar konkrete Frauen-Ziele für den Vorstand gesetzt – 70 Prozent allerdings verkündeten das Ziel „0 Prozent“.
Gleichwohl wollten weder Barley noch Maas dies als Skandal verteufeln. Sie räumten ein, dass die Frist im ersten Anlauf sehr kurz war. Zudem gebe es in dieser Gruppe sehr viele Unternehmen mit einem sehr kleinen Vorstand mit entsprechend seltenen Neubesetzungen. Und die Frauenquote greift nur bei Neubesetzungen.
„Das kann im ersten Jahr durchaus ein Grund sein“, sagte Barley, „aber nicht in weiteren zwei oder drei Jahren“. Sie sehe „Unternehmen in der Pflicht, für mehr Frauen in Führungspositionen zu sorgen“. Vor allem Teilzeit sei immer noch ein „Karrierekiller“ für Frauen. Sollte sich bei den Vorständen in der nächsten Legislaturperiode nicht deutliche Fortschritte geben, „müssen wir nachlegen“, sagte Maas.
Das Programm der SPD sieht sogar eine Frauenquote von 50 Prozent – auf allen Ebenen vor – wenn auch ohne Angabe, bis wann das erreicht werden soll. „Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen und alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen“, heißt es im Programm,, den die SPD am Wochenende verabschiedet hatte. Rückenwind kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Er fordert feste Quoten auch für Aufsichtsräte und Vorstände nicht börsennotierter Unternehmen. „Wo es verbindliche Regelungen gibt, da werden sie auch eingehalten, sagte DGB-Vize Elke Hannack.