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Glücksspiel Länder wollen Sportwettenmarkt öffnen

Die Länder wollen den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen. Noch wird aber darum gerungen, wie weit eine Liberalisierung gehen soll. Davon ausgenommen könnten Hartz-IV-Empfänger sein - zumindest wenn es nach dem Landgericht Köln geht.

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Länder wollen Markt für Quelle: dpa/dpaweb

Die Länder wollen den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen und so große Teile dieses Milliarden-Geschäftes aus der Illegalität herausholen. Noch wird aber darum gerungen, wie weit eine Liberalisierung gehen soll. Eine endgültige Entscheidung wird bis Anfang April angestrebt, teilten die Regierungschefs von Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, Kurt Beck (SPD) und Wolfgang Böhmer (CDU), am Donnerstag nach einem Treffen der Ministerpräsidenten in Berlin mit.

Beide betonten, die Lotterie solle weiter in staatlicher Hand bleiben, der Sportwettenmarkt aber für private Anbieter geöffnet werden. Einigkeit bestehe inzwischen darin, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell zu regulieren, sagte Böhmer. Zur Ausgestaltung solle ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden. Beck zufolge ist noch offen, ob regionale Lizenzen oder bundesweite Lizenzen vergeben werden und ob mehrere Anbieter zugelassen werden. Während die SPD drei regional begrenzte Lizenzen für den Norden, die Mitte und den Süden Deutschlands vergeben wolle, seien einige Unionsländer für fünf bundesweit geltende Konzessionen, was zu größerer Konkurrenz auf führen würde, hatte die  „Neuen Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Auch gehe es noch darum, wie die Schutzmechanismen aussehen sollen.

Nach Becks Worten geht es bei Sportwetten um einen „erheblichen Milliardenbetrag - eher fünf Milliarden plus x als minus x“. Rund 90 Prozent spielten sich im illegalen Bereich ab. Beck betonte zugleich: „Wir sind uns einig: Das Lotteriemonopol soll erhalten bleiben." 

Sonderkonferenz zum Glücksspiel am 6. April

Eine Einigung zur Neuordnung des staatlichen Glückspielmonopols - einschließlich möglicher strengerer Auflagen für Spielautomaten - wird bis zu einer Sonderkonferenz am 6. April angestrebt. Er sei zuversichtlich, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten könne, sagte Böhmer. Es gehe um eine in sich logische Lösung für den Wettmarkt.

Eine Verständigung schon jetzt war wegen der drei Landtagswahlen im März nicht erwartet worden. Unter den Ländern gab es bisher erhebliche Differenzen. Die SPD-geführten Länder waren zuletzt gegen eine Öffnung. Andere Länder wie Schleswig-Holstein setzen sich für eine weitgehende Liberalisierung des Wettmarktes ein. Eine gemeinsame Linie ist aber nötig, um das staatliche Lotteriemonopol zu retten. Der aktuelle Glücksspiel-Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Der Vertrag muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs neu gefasst werden. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft.

Diskutiert wird zudem über eine schärfere Kontrolle von gewerblichen Spielhallen und Automatenspielen. Die fallen nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag der Länder, sondern unterliegen der bundesweiten Gewerbeordnung, für die der Bund zuständig ist. Die Länder streben massive Auflagen für das gewerbliche Automatenspiel an. Sie plädieren unter anderem dafür, dass es künftig an Glücksspielautomaten pro Stunde höchstens 300 statt 500 Euro Gewinn und maximal 48 statt 80 Euro Verlust geben darf, wie vorab aus den Ländern verlautete.

Die Zahl der Automaten pro Gaststätte wollen sie reduzieren und die Dauer pro Spiel verlängern. Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit (SPD), sagte vor den Beratungen, es müsse dringend etwas gegen die „unsäglichen Spielautomaten“ getan werden. Die Länder hoffen, dass der Bund seine Zuständigkeit für Automaten und Pferdewetten an sie abgibt.

Keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger?

Verwunderung rief ein Urteil des Kölner Landgerichts hervor, nachdem vorerst keine Sportwetten an Hartz-IV-Empfänger verkauft werden dürfen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsient Kurt Beck (SPD) sagte zu der einstweilgen Verfügung durch das Landgericht, eine Frage sei die mögliche Kontrolle. Die Inhaber einer Konzession dürften nicht überfordert werden. Man könne bei der Abgabe eines Lottoscheins ja schwerlich jedes Mal fragen, ob derjenige Hartz-IV-Empänger sei. Er denke auch, dass allein die engen Finanzmittel von Hartz-IV-Empfängern schon dafür sorgten, dass für Sportwetten nicht erhebliche Summen ausgegeben werden, sagte Beck

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