Google-Streit mit Verlagen Angriff auf das deutsche Leistungsschutzrecht

Google und Verlage streiten über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet. Im Kern dreht sich der Konflikt um das geltende Leistungsschutzrecht. Doch die Zweifel wachsen, ob die Regeln EU-rechtskonform sind.

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Die Suchmaschine verweist auf andere Texte und zeigt dabei kurze Ausschnitte an. Quelle: dpa

Berlin Der Streit zwischen Google und einigen deutschen Verlagen über die Veröffentlichung von Pressetexten im Internet zieht immer weitere Kreise. Nachdem das Landgericht Berlin Anfang Februar die Frage aufwarf, ob das geltende Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverlage überhaupt gültig ist, äußerten nun auch die Grünen erhebliche Zweifel.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Tabea Rößner, warf der Bundesregierung vor, eine Prüfung des Gesetzes hinsichtlich Rechtssicherheit und Zweckmäßigkeit zu verschleppen. Nach wie vor sei „vollkommen unklar, wann die bereits im Koalitionsvertrag versprochene Evaluation des Gesetzes der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll und wie man mit dem möglichen Risiko eines europarechtswidrigen Zustandekommens umzugehen gedenkt“, sagte Rößner dem Handelsblatt.

Nach dem Motto „Augen zu und durch“ solle das Gesetz auch auf europäischer Ebene durchgeboxt werden, kritisierte die Grünen-Politikerin. „Wir werden weiter dafür streiten, dass dieses untaugliche Gesetz in den Papierkorb kommt“, so Rößner.

Sie nahm dabei Bezug auf einen Urheberrechtsstreit zwischen Google und deutschen Verlagen vor dem Landgericht Berlin. In dem Verfahren, mit dem die Verwertungsgesellschaft VG Media im Auftrag der Verlage Geld für Textausrisse und Vorschaubilder aus Verlagsinhalten eintreiben möchte, hatte der Richter Anfang Februar in einer Verhandlung die Frage aufgeworfen, ob Deutschland die Europäische Union nicht vor der Verabschiedung des LSR hätte informieren müssen.

Das Bundesjustizministerium wollte die Aussagen des Gerichts nicht kommentieren. „Zu anhängigen Gerichtsverfahren nimmt die Bundesregierung keine Stellung“, erklärte der zuständige Parlamentarische Staatssekretär, Christian Lange (SPD), am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestags. Zu der Frage, wann die Ergebnisse der Gesetzesprüfung vorliegen, sagte Lange: „Wie immer: unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern.“

In Deutschland wurde ein nationales Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet im August 2013 eingeführt. Der Einführung war ein heftiger Streit zwischen Befürwortern und Gegnern über den Sinn und Nutzen eines solchen Gesetzes vorausgegangen. Der Streit könnte nun aber schon bald wieder aufflammen, nachdem das Berlin Gericht einen möglichen Verstoß gegen europäisches Recht ins Spiel brachte.


„Sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Frage aufwirft“

Die Juristen müssen entscheiden, ob der US-Konzern Online-Inhalte der Medienhäuser nach dem umstrittenen Leistungsschutzrecht verwertet und wie von den Verlagen gefordert Geld dafür zahlen sollte. Wenn die Richter dies verneinen, könnte das viel kritisierte Gesetz faktisch gescheitert sein. Gibt das Gericht der Klage von Axel Springer, Handelsblatt & Co allerdings statt, würden die Pressehäuser Auskunft über die Google-Umsätze in Deutschland und dann Schadenersatz fordern. Am 9. Mai soll das Urteil verkündet werden.

Im Kern dreht sich der Streit um das Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft VG Media mit Verlagen wie Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinen wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen.

Richter Peter Scholz äußerte sich seinerzeit in der Verhandlung skeptisch zum Gesetz. „In meinen Augen ist das ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, das viele Frage aufwirft.“ Es gebe Ungenauigkeiten und Unschärfen. Scholz, kritisierte, dass die EU die Regelung hätte absegnen müssen. „Wir sind der Meinung, dass das Gesetz hätte notifiziert werden müssen.“ VG Media-Anwalt Jan Hegemann bestritt indes eine Notifizierungspflicht.

Hintergrund ist, dass zum Ende der schwarz-gelben Koalition im Bund das Justizministerium gegen die Einbeziehung Brüssels, die so genannte Notifizierung der EU-Kommission entschied. Auch weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das LSR noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden. Die Mitgliedstaaten der EU müssen Gesetzentwürfe in Brüssel vorlegen, wenn diese „technische Vorschriften“ enthalten, die speziell auf „Dienste der Informationsgesellschaft“ zielen.

SPD-Staatssekretär Lange verweist auf ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestages, in dem Argumente für und Argumente gegen eine Notifizierungspflicht abgewogen würden und letztlich „dem Europäischen Gerichtshof insoweit die Auslegungshoheit zukomme“.

In der Verhandlung vor dem Berliner Landgericht Anfang Februar forderte die VG Media denn auch das Gericht auf, die Frage der Notifizierung direkt dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um einen teuren Rechtsweg durch die Instanzen abzukürzen. Das Gericht räumte Google und der Verwertungsgesellschaft eine Frist von einem Monat ein, um zu diesem Antrag und anderen Sachverhalten Stellung zu nehmen.


Streit über „kleinste Textausschnitte“

Einer der Knackpunkte in dem Streit ist die Ausnahme, bei der Suchmaschinen wie Google die Texte ohne Zustimmung der Verlage veröffentlichen können. Hier spricht das Gesetz etwas schwammig nur von „kleinsten Textausschnitten“. Unklar ist, um wie viele Wörter es sich dabei handelt. Eine dem Gericht vorgelagerte Schiedsstelle hatte eine Grenze von sieben Wörtern ins Gespräch gebracht.

Auch Richter Scholz sagte in der Verhandlung, eine Wort- oder Zeichengrenze erscheine sinnvoll. Die Google-Vertreter plädierten für einen möglichst großen Textausschnitt, damit die Suchmaschine im Sinne der Nutzer und damit auch der Verlage besser funktionieren könne. „Wenn man die Textausschnitte verkürzt, gehen die Klickraten runter“, sagte Google-Justiziar Georg Nolte.

In der Verhandlung vor dem Landgericht Berlin ging es um den urheberrechtlichen Aspekt in der Kontroverse. Die Kammer hatte vor einem Jahr bereits die kartellrechtliche Seite verhandelt und in diesem Verfahren Google weitgehend Recht gegeben. Denn das Berliner Gericht hat entschieden, dass der US-Konzern seine Marktmacht als Suchmaschine nicht missbraucht habe.

Die VG Media beantragte nun, die Tatsache feststellen zu lassen, dass die von Google angezeigten „Snippets“ (Textausschnitte) vergütungspflichtig seien. Außerdem verlangte die Verwertungsgesellschaft, dass die Umsätze von Google in Deutschland offengelegt werden müssen, um den Vergütungstarif berechnen zu können. Google forderte das Gericht auf, die beiden Anträge der VG Media abzulehnen, weil die praktizierte kostenfreie Nutzung der Verlagsinhalte durch den Wortlaut des Leistungsschutzrechtes gedeckt sei.

Überlagert wird die Debatte von Plänen, urheberrechtliche Fragen des Internets europaweit zu regeln. Justizstaatssekretär Lange machte für eine Diskussion auf europäischer Ebene stark, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden könne. Derzeit prüfe die Bundesregierung die Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission, sagte der SPD-Politiker.

Allerdings zeigte er jetzt schon deutliche Sympathie für Vorschläge aus Brüssel für eine europaweit geltende Urheberrechtsrichtlinie. Was in Kapitel 1, Artikel 11, des Richtlinien-Entwurfs zum „Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf die digitalen Nutzungen“ zu lesen sei, „geht unseres Erachtens sehr weit, was die Fragen der Verlegerschaft anbelangt“, erklärte Lange. „Aber im Grundsatz wird dort die deutsche Haltung wiedergegeben.“

Danach könnten kommerzielle Internet-Anbieter wie etwa Google News für die Verbreitung von Anreißern von Artikeln von deren Urhebern zur Kasse gebeten werden. Die Rechte, heißt es im EU-Richtlinienentwurf, „erlöschen 20 Jahre nach der Veröffentlichung der Presseveröffentlichung“.

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