GroKo-Verhandlungen Bundesverfassungsgericht prüft SPD-Mitgliedervotum

Das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob der SPD-Mitgliederentscheid über die mögliche GroKo zulässig ist. Eine Verfassungsbeschwerde wurde bereits abgelehnt.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Karlsruhe Das Bundesverfassungsgericht prüft die Zulässigkeit des geplanten SPD-Mitgliederentscheids zur großen Koalition. Es habe fünf Anträge gegeben, das Votum zu untersagen, sagte ein Sprecher am Dienstag in Karlsruhe. Zuvor hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet. Dem Bericht zufolge gibt es Zweifel, ob sich die von der SPD geplante Mitgliederbefragung mit der Freiheit der Abgeordneten und den Grundsätzen der repräsentativen Demokratie vereinbaren lässt.

Vier der fünf Anträge gegen die Befragung der rund 450.000 Mitglieder enthalten dem Gerichtssprecher zufolge auch eine Verfassungsbeschwerde. Einer davon wurde aber bereits abgelehnt. Demnach handelt es sich um Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen.

Schon im Dezember 2013 hatte das höchste deutsche Gericht den Eilantrag einer Privatperson gegen das damalige Mitgliedervotum der SPD über eine große Koalition abgewiesen. Die Entscheidungsfreiheit der Bundestagsabgeordneten sei durch das Votum der SPD-Mitglieder nicht beeinträchtigt, hieß es damals zur Begründung. Eine Verfassungsbeschwerde sei gar nicht erst zulässig, weil es sich bei dem Mitgliederentscheid nicht um einen staatlichen Akt handele.

Gelingt in den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD eine Einigung, könnte an diesem Mittwoch der Koalitionsvertrag vorgestellt werden. Im Anschluss wartet mit dem SPD-Mitgliederentscheid eine weitere Hürde. Das Votum der SPD-Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%