Grüne streiten über Steuern Darf’s ein bisschen mehr sein?

Grünen-Parteichefin Simone Peter fordert mehr soziale Gerechtigkeit und plädiert für eine Vermögenssteuer – doch in der Partei ist man sich nicht einig. Die Steuerentwürfe der Grünen sind bei Wahlen oft umstritten.

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Simone Peter setzt sich für die Wiederbelebung der Vermögenssteuer ein. Quelle: dpa

Berlin Die Grünen steuern auf eine Kampfabstimmung über zentrale steuerpolitische Fragen zu. Der Bundesvorstand konnte sich nicht auf eine Wiederbelebung der Vermögenssteuer einigen und will nun den Bundesparteitag Ende November entscheiden lassen. Auch beim Ehegattensplitting und bei der Ausgestaltung der Kindersicherung sollen die Delegierten das letzte Wort haben. Ziel des am Samstag bekannt gewordenen Leitantrages des Bundesvorstandes ist mehr soziale Gerechtigkeit. "In kaum einem Land der Euro-Zone ist die Vermögensungleichheit größer", heißt es in dem 23-seitigen Papier. Dem soll unter der Losung "Gerechtigkeit ist zentraler Grundsatz für uns Grüne" entgegengesteuert werden.

"Uns geht es um eine gerechte Verteilung des Wohlstands, um nachhaltige Investitionen in Bildung und Infrastruktur und um gezielte Entlastungen von Familien und Kindern", sagte Parteichefin Simone Peter der Nachrichtenagentur Reuters. Große Vermögen müssten stärker zum Gemeinwesen beitragen. "Ich bin überzeugt, die Wiederbelebung der Vermögenssteuer wäre eine gute Möglichkeit, zielgenau Superreiche zu besteuern."

Das Steuerkonzept ist eine heikle Frage bei den Grünen, denn im Bundestagswahlkampf 2013 galt es als Ursache für die Wahlniederlage. Die Parteilinken unter dem damaligen Spitzenkandidaten Jürgen Trittin hatten Forderungen nach einer stärkeren Belastung Gutverdienender durchgesetzt. Realos wie der der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatten dies offen kritisiert.

Der Leitantrag sieht in der Frage Vermögenssteuer zwei Varianten vor. Nach der ersten Alternative sollen Vermögen ab einer Million Euro mit maximal einem Prozent besteuert werden, Betriebsvermögen ausgenommen. Die zweite Variante plädiert statt für eine Vermögenssteuer für eine Erbschaftsteuer mit einer breiten Bemessungsgrundlage. Gelten sollen dabei Steuersätze von 15 Prozent.


Zwei Varianten für Vermögenssteuer

Zwar ist die Abschaffung des Ehegattensplittings Konsens in der Parteispitze. Für die Umsetzung werden jedoch zwei Optionen angeboten. In beiden Varianten gilt, dass das neue Recht für Paare gelten soll, die nach der Reform heiraten. Nach der ersten Variante soll für Ehepaare, die vor der Reform geheiratet haben, das Ehegattensplitting bestehen bleiben. Die zweite Variante sieht vor, für diese Paare die Individualbesteuerung in einem zehn- bis 20-jährigen Übergangszeitraum einzuführen.

Bei der Kindergrundsicherung sollen nach einer Variante alle Kinder einen Anspruch in Höhe des höchsten Regelsatzes für Jugendliche von derzeit 306 Euro bekommen. Diese Kindergrundsicherung soll Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderregelsatz ersetzen. Die zweite Variante sieht einen einkommensabhängigen Bonus zum Kindergeld vor.

Konsens in dem Leitantrag ist eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes. Sie soll oberhalb eines zu versteuerndem Single-Einkommens von 100.000 Euro einsetzen. Zu den Forderungen gehört auch die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Stattdessen sollen Kapitaleinkünfte der individuellen Einkommensteuer unterliegen.

Die Parteispitze plädiert in dem Antrag unter anderem für eine Erhöhung der Hartz-IV-Hilfen und für die Einführung einer Bürgerversicherung, durch die alle Einkunftsarten in die sozialen Sicherungssysteme einbezogen werden. In der Altersversicherung sprechen sich die Grünen für eine Garantierente für langjährig Versicherte aus und lehnen eine weitere Absenkung des Rentenniveaus ab. Den Rotstift wollen sie bei "umweltschädliche Subventionen" ansetzen, die sie auf 52 Milliarden Euro pro Jahr taxieren.

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