Grundbuchauszug beantragen So erhalten Sie einen Grundauszug Ihrer Immobilie

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte, benötigt einen Grundbuchauszug. Wie und wo man das Dokument anfragen kann. Quelle: obs

Das Grundbuch regelt die Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken in Deutschland. Doch wofür benötigt man einen Grundbuchauszug und wo lässt sich dieser beantragen? Ein Überblick.

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Wer eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte, muss in Deutschland nachweisen können, dass ihm das betreffende Objekt auch gehört. Dazu dient der Grundbucheintrag. Doch woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch, wie teuer ist der Grundbuchauszug und in welchen Situationen benötigt man das Dokument?

Grundbuchauszug beantragen: Antrag, Voraussetzungen und Dauer

Was ist das Grundbuch und was steht drin?

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, in dem die Rechts- und Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken festgehalten sind. Im Grundbuch steht also, wem was in Deutschland gehört. Das Grundbuch wird im Normalfall beim Grundbuchamt des örtlichen Amtsgerichts des jeweiligen Bezirks aufbewahrt.

Um die Besitzansprüche sicherzustellen, hat jede Immobilie und jedes Grundstück in Deutschland eine eigene Seite im Grundbuch – das sogenannte Grundbuchblatt. Dort sind alle Rechte und Belastungen des jeweiligen Besitzes festgehalten. Insgesamt enthält das Grundbuch also ein vollständiges Verzeichnis aller Immobilien und Grundstücke, sowie deren Eigentümer in Deutschland. Somit lassen sich Eigentumsverhältnisse über einen langen Zeitraum festhalten, sodass im Zweifel nachgewiesen werden kann, wem das Grundstück oder die Immobilie rechtlich gehört. Dies ist gerade dann von Bedeutung, wenn man sein Eigentum verkaufen will, denn durch das Grundbuchblatt kann der Verkäufer beweisen, dass ihm die Objekte zum Zeitpunkt des Verkaufs gehören.

Wo kann ich den Grundbuchauszug beantragen?

Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichts des jeweiligen Bezirks aufbewahrt. Daher muss der Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Antrag kann im Normalfall entweder mündlich vor Ort oder schriftlich gestellt werden, teilweise auch online. 

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Bei einem schriftlichen Antrag muss die genaue Bezeichnung des Grundstücks genannt werden. Dazu gehören neben dem Grundbuchbezirk und der Nummer des Grundbuchblatts auch die Straße und die Hausnummer der Immobilie beziehungsweise des Grundstücks. Beantragt man den Grundbuchauszug persönlich vor Ort, sollten Personalausweis und Meldebescheinigung mitgeführt werden.

Personen, die nicht der Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks sind, aber Einblick in das Grundbuch benötigen, müssen ein berechtigtes Interesse belegen können. Das kann beispielsweise ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag für eine bestimmte Immobilie sein.

Kann ich den Grundbuchauszug auch online beantragen?

Ja. Die meisten Bundesländer bieten auf den Webseiten Ihrer Justizministerien ein Kontaktformular für die Anfrage zu einem Grundbuchauszug an, so zum Beispiel Baden-Württemberg.

Muss man mir einen Grundbuchauszug ausstellen?

Ja. Sofern Sie der rechtliche Inhaber der Immobilie oder des Grundstücks sind, muss das Amtsgericht den Grundbuchauszug ausstellen. Personen, die ein berechtigtes Interesse am Grundbuchauszug nachweisen, haben ein Anrecht auf einen unbeglaubigten Grundbuchauszug.

Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug erhalte?

Wie lange es dauert, bis man den Grundbuchauszug erhält, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn für die Dauer ist die Art der Antragstellung entscheidend. Beantragt man den Grundbuchauszug auf postalischem Weg beim Amtsgericht, wird dieser meist binnen 14 Tagen zugestellt. Vereinbart man hingegen vorab einen Termin zum Erhalt einer Grundbuchauszugs, wird dieser schon nach einigen Minuten Wartezeit ausgestellt.

Fordert ein Notar einen digitalen Auszug über seinen elektronischen Zugang an, ist der Grundbuchauszug ebenfalls innerhalb weniger Minuten verfügbar. Diesen Service bieten auch einige externe Dienstleister an. Hier kann es allerdings je nach Dienstleister durch Registrierung und Nachweis eines berichtigten Interesses manchmal auch einige Tage dauern.

Wann brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?

In bestimmten Situationen ist ein beglaubigter Grundbuchauszug zwingend notwendig. Dies ist beispielsweise der Fall, sollten Personen ihre Immobilie oder ihr Grundstück verkaufen wollen. Bei einem beglaubigten Grundbuchauszug prüft das Amt den Eintrag zusätzlich, um so zu bestätigten, dass es sich um keine Fälschung handelt. So sollen die Besitzansprüche rechtmäßig auf den Käufer übergehen.

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kann in einigen Situationen aber auch ausreichend sein. Dies wäre beispielsweise der Fall wenn Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer der Immobilie ist.

Was kostet ein Grundbuchauszug 2023?

Der Preis für einen Grundbuchauszug unterscheidet sich je nachdem auf welchem Weg Sie diesen beantragen. Gehen Sie selber zum zuständigen Grundbuchamt, so zahlen Sie für einen einfachen, unbeglaubigten Grundbuchauszug rund 10 Euro. Soll der Grundbuchauszug beglaubigt sein, werden um die 20 Euro fällig. Je nachdem, ob sie eine oder mehrere Ausführungen anfordern oder zum Beispiel eine elektronische Version des Grundbuchauszugs haben möchten, kann der Preis höher liegen und auch von Amt zu Amt leicht variieren. 

Wer einen Notar oder einen externen Dienstleister damit beauftragt, einen Grundbuchauszug einzuholen, muss für den Service etwas drauf legen. Während ein Notar an die Gebührenverordnung seiner Zunft gebunden ist, gelten für externe Anbieter freiere Regeln der Preisgestaltung. 

Für die Ein­sicht in das Grund­buch samt Mit­tei­lung des In­halts des Grund­buchs an den Drit­ten darf der Notar 15 Euro verlangen. Für den weiteren Abzug, auch elektronisch, ist eine Gebühr von jeweils 10 Euro erlaubt. Zusätzlich kann der Notar eine Auslagenpauschale von in der Regel 8 Euro verlangen. Hinzu kommt beim Notar jeweils die Umsatzsteuer. 

Unwesentlich teurer sind viele externe Dienstleister, die zusätzlich zu den Gebühren der Ämter etwa 20-40 Euro für Ihren Aufwand verlangen.
 

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