Grundrente So will die SPD die Grundrente finanzieren

So will die SPD die Grundrente finanzieren Quelle: imago images

Es soll eine Grundrente geben, aber wie soll das finanziert werden? Die Frage ist einer der derzeit größten Streitpunkten der Koalition. Nun geht die SPD bei ihrem Prestigeprojekt in die Offensive.

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Die SPD will ab dem Jahr 2021 eine Grundrente für Geringverdiener einführen und zur Finanzierung Milliardenbeträge aus der Arbeitslosenversicherungen heranziehen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Finanzminister Olaf Scholz (beide SPD) teilten am Dienstagabend in der ARD mit, dass sie sich auf einen Finanzierungsweg verständigt hätten, über den nun mit der Union verhandelt werden solle. Von der Grundrente sollen laut Arbeitsministerium rund drei Millionen Rentner profitieren, vier Fünftel davon Frauen. Auf die im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbarte Bedürftigkeitsprüfung will die SPD verzichten.

In dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Gesetzentwurf des Arbeitsministers werden die jährlichen Kosten ab Einführung der Grundrente im Jahr 2021 anfangs auf rund 3,8 Milliarden Euro beziffert. Davon sollen 1,9 Milliarden Euro durch höhere Rentenbeiträge der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Arbeitslose finanziert werden. Zudem soll der Bundeszuschuss an die Rentenkasse im Jahr 2021 um 1,8 Milliarden Euro und später noch stärker steigen. Um dies zu finanzieren, will die SPD den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hotel-Übernachtungen wieder abschaffen, 500 Millionen Euro aus einer Finanztransaktionssteuer heranziehen und 400 Millionen Euro zusätzlich aus dem Haushalt des Arbeitsministeriums beisteuern.

Der von Heil ausgearbeitete Gesetzentwurf für die „Grundrente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen“ muss nun vom Kanzleramt zunächst grünes Licht bekommen für die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Die Union beharrt bislang auf einer Bedürftigkeitsprüfung, wodurch die Kosten weitaus geringer wären. Nach Vorstellungen Heils im Gesetzentwurf soll die Grundrente aber „von einer nachzuweisenden Bedürftigkeit und dem vorrangigen Verbrauch des Vermögens unabhängig sein“.

Geringverdiener sollen dadurch ihre Rentenansprüche verdoppeln können. Sie erhalten höchstens aber 80 Prozent eines Durchschnittsverdieners. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 35 Jahre aufweisen können an Zeiten der Beitragszahlungen an die Rentenversicherung, der Kindererziehung oder der Pflege von „nahestehenden Personen“. Bei „hohem Partnereinkommen“ werde die Grundrente entsprechend versteuert. Eine Friseurin, die 40 Jahre 40 Prozent des Durchschnittslohns für alle Beschäftigten in Deutschland verdient habe, käme nach Berechnungen des Arbeitsministeriums auf eine Monatsrente von 960,90 Euro statt derzeit 512,48 Euro.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Maßnahmen vor. In der Grundsicherung soll ein Freibetrag von zunächst 106 Euro monatlich eingeführt werden, bis zu dem eigenes Einkommen etwa aus der Rente bei Zahlungen aus der Grundsicherung nicht angerechnet wird. Der Krankenkassenbeitrag für Rentner soll von 14,6 auf 14 Prozent sinken. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit zahlt die BA künftig Rentenbeiträge auf der Grundlage von 100 Prozent des vorherigen Lohns des Arbeitslosen statt derzeit 80 Prozent.

Insgesamt beziffert das Arbeitsministerium die Kosten der Grundrente für die Jahre 2021 bis 2025 auf 21,5 Milliarden Euro. Diese seien „solide und in vollem Umfang gegenfinanziert“

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