Grundschullehrerin klagt Keine gütliche Einigung im Kopftuch-Streit

Kopftuch-Streit vor Gericht: Eine Frau verklagt das Land Berlin, weil sie nicht als Lehrerin angestellt wurde – angeblich wegen ihres Kopftuchs. Sie fordert eine Entschädigung, nachdem die gütliche Einigung scheiterte.

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Berlin beruft sich auf das Neutralitätsgesetz des Landes, die Bewerberin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte. Quelle: dpa

Berlin Im Streit um ein Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen ist eine gütliche Einigung vor dem Arbeitsgericht am Donnerstag gescheitert. Deshalb verhandelte das Gericht im Anschluss die Klage einer abgelehnten Lehramts-Bewerberin gegen das Land Berlin.

Die Frau macht geltend, sie sei wegen ihres Kopftuchs nicht als Grundschullehrerin eingestellt worden. Die Klägerin, die nicht selbst erschien, sieht darin eine unzulässige Diskriminierung. Sie will eine Entschädigung erstreiten. Das Gericht wollte noch am Donnerstag eine Entscheidung bekannt geben.

Zum Tragen von Kopftüchern an Schulen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Berlin beruft sich auf das Neutralitätsgesetz des Landes, die Bewerberin auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt hatte.

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