Grundsicherung Vermittlungsausschuss berät Bürgergeld

Hubertus Heil (M, SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, sitzt zusammen mit Leonie Gebers (l, SPD), Beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Sarah Ryglewski (r, SPD), Staatsministerin für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bundeskanzleramt, bei den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat über das geplante Bürgergeld im Deutschen Bundesrat. Quelle: dpa

Nachdem der Bund für den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gestimmt hatte, scheiterte es auf Länderebene. Nun muss ein Vermittlungsausschuss entscheiden.

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Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ist am Mittwochabend in Berlin zusammengekommen, um über das geplante Bürgergeld zu beraten. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), zeigte sich als Ausschussvorsitzende vor Beginn des Treffens „sehr zuversichtlich“, dass die Sozialreform beschlossen werde. Sie verwies auf die geplanten höheren Regelsätze und weitere Verbesserungen durch die vorgesehene Nachfolgeregelung für Hartz IV. Das Bürgergeld soll zum Jahreswechsel eingeführt werden.

Dem Ausschuss lag der Entwurf einer Beschlussempfehlung vor, mit der ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geändert werden soll. Diese Empfehlung ist der in Gesetzesform übertragene Kompromiss, den Union und Ampelkoalition ausgehandelt haben. Die Union hatte das Bürgergeld in der von Heil vorgelegten Fassung abgelehnt. Im Bundestag hatte es zwar eine Mehrheit gefunden, nicht aber bei den Ländern. Deshalb wurde der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem jeweils 16 Vertreterinnen und Vertreter beider Häuser sitzen.

Geplant ist, dass Bundestag und Bundesrat ein Vermittlungsergebnis bis Freitag formal verabschieden. Damit dies möglich ist, musste der Ausschuss aufgrund der geltenden Fristen bis Mitternacht beschließen. Schwesig erläuterte: „Jeder hat die Möglichkeit, Vorschläge einzubringen, und über die Vorschläge wird dann beraten.“

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Mit dem Bürgergeld soll das Vorgehen der Jobcenter verbessert werden. Arbeitslose sollen es verstärkt auf dauerhafte Stellen anstatt zu Helferjobs schaffen. Die Sätze der Grundsicherung sollen zum 1. Januar deutlich steigen. Die Union hatte durchgesetzt, dass die Jobcenter mehr Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverletzungen erhalten und Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten können.

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