Grundsteuer Länder sind uneinig über Neuregelung

Länder sind uneinig über Neuregelung der Grundsteuer Quelle: dpa

Die Grundsteuer muss neu berechnet werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Über das Wie wird ab jetzt gerungen.

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Bei der Neuregelung über die Grundsteuer deuten sich schwierige Verhandlungen an. Die Länder sind sich uneins, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Reform aussehen soll. Die Finanzminister von Bund und Ländern trafen sich am Mittwoch in Berlin, um über das weitere Vorgehen und einen Zeitplan zu beraten. Mit konkreten Ergebnissen wurde allerdings nicht gerechnet.

Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein. Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. Mit einem Ertrag von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.

Die bisherige Grundsteuer ist verfassungswidrig, eine neue muss her. Viele Modelle wurden schon diskutiert, mittlerweile haben sich drei Ansätze herauskristallisiert. Was auf Eigentümer und Mieter zukommt.
von Andreas Toller

In der Diskussion für die Neuregelung sind im Wesentlichen drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Dieses Modell hatte 2016 eine Mehrheit der Länder vorgelegt. Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

Bayern will für eine Neuberechnung nach Grundstücksgröße werben. „Es wäre wünschenswert, wenn auch die anderen Bundesländer den bayerischen Weg mitgehen würden“, sagte Landesfinanzminister Albert Füracker der Deutschen Presse-Agentur in München. „Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes.“ Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

Dagegen sagte Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) der dpa, er persönlich favorisiere das sogenannte Kostenwertmodell. Dabei würden neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Abgabe steuern.

Niedersachsens Landesregierung hat sich noch nicht auf ein Modell für die Neuregelung festgelegt. „Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen - andere auch weniger“, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der dpa. „Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten.“

Die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Doch noch weiß niemand, wie sie künftig aussehen wird. Eine Unannehmlichkeit für Grundstückseigentümer bahnt sich aber schon an: eine zusätzliche Steuererklärung.

Für Grundbesitzer könnte die Neuregelung der Grundsteuer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. „Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine - allerdings recht schlichte - Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen“, sagte Hilbers. „Je nach künftigem Bewertungsmodell wird sie einfach oder sogar sehr einfach sein. Wir brauchen unbedingt ein einfaches Modell.“

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) machte vor dem Spitzentreffen klar, zunächst müsse der Bund deutlich machen, was er wolle. Sie plädierte für einen „Gerechtigkeitsfaktor“ bei der Neuregelung. Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. „Es sollte mehr bezahlt werden für ein Grundstück beispielsweise am Bodensee als in den vielen ländlichen Regionen Deutschlands“, sagte Taubert der dpa in Erfurt.

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sollte der Wert eines Grundstücks entscheidend sein. „Wir favorisieren ganz eindeutig ein so genanntes Bodenwertmodell“, sagte Geschäftsführer Ulrich Ropertz der dpa. Das sei auch deshalb wünschenswert, weil Gebäude mit mehreren Wohnungen dabei tendenziell besser gestellt wären als Einfamilienhäuser - was wiederum Mietern nutzen würde.

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