Grundsteuer Reform soll bis Jahresende beschlossen sein

Bis zum Jahresende soll es Neuerungen bei der Grundsteuer geben. Olaf Scholz (SPD), verspricht: Es wird für Immobilienbesitzer einfacher. Quelle: dpa

Nach monatelangem Streit soll es jetzt schnell gehen: Bis Jahresende muss die Reform der Grundsteuer beschlossen sein. Schritt eins: Debatte im Bundestag. Was dabei rauskommt, dürfte quasi jeden Bürger betreffen.

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Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat Erleichterungen für Wohnungs- und Hausbesitzer mit der Neuregelung der Grundsteuer versprochen. „Es soll alles viel einfacher werden, als es heute der Fall ist“, sagte der Vizekanzler am Donnerstag im Bundestag bei der ersten Lesung zur geplanten Reform. Statt bislang dreißig Angaben, die zur Berechnung der Steuer nötig seien, solle es künftig nur noch fünf bis acht Kriterien geben.

Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer bis Jahresende neu geregelt sein. Grund sind veraltete Bewertungsgrundlagen. Nach Scholz' Plänen sollen bei der Berechnung der für die Kommunen enorm wichtigen Steuer auch künftig der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer sollen von dieser Regelung allerdings abweichen dürfen, dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Bayern hat bereits angekündigt, allein die Größe des Grundstücks zugrunde legen zu wollen.

Scholz betonte erneut, dass die Reform zwar Veränderungen bringen werde, das Aufkommen durch die Grundsteuer von derzeit fast 15 Milliarden Euro unter dem Strich aber nicht steigen solle. Dass dies nicht geschehe, hätten am Ende aber die 11 000 Gemeinden in Deutschland in der Hand, die Einfluss auf die Höhe der Steuer haben. Er sei zuversichtlich, dass die Kommunen einen Anstieg verhindern würden, sagte Scholz. Trotzdem werden voraussichtlich einige Hausbesitzer und Mieter mehr, andere weniger zahlen müssen als bisher.

Das Bundeskanzleramt hat das Gesetzgebungsverfahren zur Grundsteuerreform am Dienstag kurzzeitig unterbrochen und das Bundesfinanzministerium angewiesen, den Gesetzentwurf nachzubessern.
von Christian Ramthun

Der Minister warb um Zustimmung für die Neuregelung, bei der es um eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen geht. „Jeder von uns lebt in einer Gemeinde, in einer Stadt, in einem kleinen Dorf und ist darauf angewiesen, dass alles funktioniert mit den Schulen, dass es funktioniert mit den Straßen, mit den Kindergärten“, sagte Scholz. Es gehe um gute Lebensverhältnisse in Deutschland.

Der Vizekanzler reagierte auch auf Bedenken vor allem ostdeutscher Länder, dass reiche Bundesländer wie Bayern eigene Grundsteuerregeln nutzen könnten, um beim Länderfinanzausgleich weniger zu zahlen. „Wenn also ein Land von dieser Abweichungsmöglichkeit für seine Grundsteuerregelungen Gebrauch macht, dann kann das nicht auf Kosten anderer, finanziell schwächer ausgestatteter Länder in Deutschland geschehen“, betonte er. Maßstab für den Finanzausgleich bleibe die Bundes-Regelung.

Die Grundgesetz-Änderung können Union und SPD im Bundestag nicht alleine durchsetzen, nötig ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Opposition lehnte eine Zustimmung am Donnerstag nicht kategorisch ab, kritisierte Scholz' Pläne jedoch deutlich. „Die Grundentscheidung, die Sie getroffen haben, geht in die völlig falsche Richtung“, sagte der FDP-Abgeordnete Florian Toncar. Scholz' Modell sei „maximal kompliziert, aber dafür auch nicht gerechter als andere“. Dass Bayern mit Unterstützung der Union die Länder-Öffnungsklausel durchgesetzt habe, zeige, „dass die Koalition schon längt in Scheidung lebt“.

Linke und Grüne forderten vor allem, dass Vermieter die Grundsteuer künftig nicht mehr auf Mieter umlegen dürfen. Nach den derzeitigen Plänen würden Mieter doppelt bestraft: Steige ihre Miete, erhöhe sich zugleich auch die Grundsteuer. Vermieter profitierten von Wertsteigerungen ihrer Immobilie, die Mieter dagegen müssten dafür bezahlen. In Bayern müssten künftig zudem wahrscheinlich Villenbesitzer weniger, Sozialmieter aber mehr zahlen. Die AfD forderte, das „Fossil“ Grundsteuer durch eine andere Steuer zu ersetzen, die die Mieter entlaste.

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