Grundsteuer-Urteil „Ruhe bewahren!“

Die aktuelle Grundsteuer verstößt gegen die Verfassung. Bis 2019 muss der Gesetzgeber die Basis für die Grundsteuer neu regeln. Quelle: dpa

Das Bundesverfassungsgericht setzt die Politiker unter Druck, rasch die Besteuerung nach dem Einheitswert zu beenden. Doch was kommt danach? Das Bundesfinanzministerium mahnt Kommunen und Bürger zur Gelassenheit.

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Für die Kommunen geht es um Milliarden Euro, für Eigentümer und Mieter um Hunderte bis Tausende im Jahr. Für alle ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Gewicht, dass die Grundsteuer in ihrer heutigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Vor allem hat Karlsruhe entschieden, dass die Politik binnen kurzer Zeit eine Alternative vorlegen muss, da sonst die Grundsteuer ersatzlos wegfällt.

Das wäre für die Kommunen ein Drama, die dann schlagartig in die roten Zahlen schlittern würden. Sie zu beruhigen, scheint daher die erste Pflicht von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu sein beziehungsweise seiner Vertreterin, der Parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht (ebenfalls SPD).

Ihr erster Kommentar nach dem Urteil lautet am Dienstag in Karlsruhe: „Das Aufkommen für die Kommunen muss bleiben, das Hebesatzrecht ebenso, und drittens brauchen wir eine rechtssichere Lösung.“ Vor allem aber, schiebt Lambrecht hinterher, „heißt es für Mieter und Eigentümer Ruhe bewahren“.

Für die Politiker gilt dies indes nicht. Sie müssen schnellstmöglich eine Reform auf die Beine stellen, die sich auch innerhalb von wenigen Jahren von der Finanzverwaltung umsetzen lässt. Schon in dieser Woche setzen sich die Finanzminister und ihre Steuerexperten zusammen, um eine Lösung zu ventilieren. Einige würden sich gerne möglichst am Verkehrswert der Immobilien orientieren, was aber eine aufwändige Bewertung aller fast 36 Millionen Immobilien voraussetzen würde. Doch die Front der Einzelfallbesteuerer bröckelt.
Selbst der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) zeigt sich plötzlich flexibel. Bisher hatte er das so genannte Kostenwert-Modell verteidigt, das die Länder mit Mehrheit vor bald zwei Jahren beschlossen hatten, das aber wohl bis zu zehn Jahre in der Implementierung bräuchte – zu lang für das Bundesverfassungsgericht.

Was Sie über die Grundsteuer-Entscheidung wissen müssen

Zwar sagt Schäfer nach dem Urteil, das Kostenwertmodell sei bereits ein Kompromiss einer wertorientierten, aber einfachen Grundsteuer. „Ich habe aber kein Problem“, so Schäfer weiter, „mich für ein anderes in sich schlüssiges Modell zu entscheiden, wenn es denn einfach umzusetzen ist und realistische Chancen auf eine Mehrheit hat.“ Das klingt wie ein geordneter Rückzug von einer alten, nicht mehr haltbaren Position

So könnte es unter dem Druck des Verfassungsgerichts zu einer einfachen, pauschalen Besteuerung nach der Grundfläche kommen, wogegen sich die meisten Länder zuvor aus Fragen der individuellen Gerechtigkeit stemmten. Schließlich würden dann alle über einen Kamm geschoren, unabhängig davon, ob es sich um ein einfaches Haus oder eine Villa handelt.

Doch eine solche Lösung wäre noch immer besser als gar keine – schließlich brauchen die Kommunen dringend die rund 14 Milliarden Euro jährlich. Das so genannte Bodenwertmodell, das sogar der Umweltverband Nabu propagiert, könnte deshalb doch zum Zuge kommen. Jedenfalls ist auch der neue Bundesfinanzminister Scholz schon als Bürgermeister der Hansestadt Hamburg für eine solch simple Lösung gewesen, und auch in der Union können sich viele damit anfreunden. Auch hier zeigt sich, dass Politiker doch hin und wieder einen Stupser aus Karlsruhe brauchen.

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