Grundsteuer verfassungswidrig Klatsche aus Karlsruhe

Grundsteuer-Reform muss schnell her: Das kann teuer werden Quelle: dpa

Die Bemessung der Grundsteuer nach Einheitswerten ist verfassungswidrig. Nun muss rasch eine Reform her. Das kann für Mieter und Eigentümer teuer werden.

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Es ist eine Ohrfeige für die Politik. An diesem Dienstag verkündet Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht, kurz nach 14 Uhr „im Namen des Volkes“, dass die „offensichtlich nicht mehr realitätskonforme Besteuerung von Grundstücken einen klaren Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz“ bildet. Doch es kommt noch schlimmer für die Politik. Die Verfassungsrichter setzen einen strikten Zeitrahmen, innerhalb dessen die Grundsteuer reformiert werden muss. Bis Ende 2019 muss ein Gesetz her, bis 2024 muss es in der Praxis umgesetzt werden. Falls nicht, entfällt die Grundsteuer ersatzlos. So eine Klatsche hat es aus Karlsruhe selten gegeben.

Damit ist klar, dass die Politik die Erhebung der Grundsteuer zügig reformieren muss. Und es droht angesichts der zum Teil dramatischen Wertsteigerungen in den vergangenen 50 Jahren – 1964 wurden zuletzt die Einheitswerte für Immobilien in Westdeutschland ermittelt, im Osten gelten noch die Werte von 1935 -, ein kräftiger Aufschlag bei der Grundsteuer. Mit „einer Erhöhung um durchschnittlich zehn Prozent“ rechnet etwa der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler. Da die Steuer auf die Mieter umgelegt werden kann, betrifft sie nicht nur die Eigentümer.

Zuständig für diese 14 Milliarden Euro schwere Kommunalsteuer sind eigentlich die Bundesländer. Doch die haben es in den vergangenen 20 Jahren nicht geschafft, sich gemeinsam auf eine Reform zu einigen. Am Schluss, vor knapp zwei Jahren, kam es zu einer Kampfabstimmung im Kreis der Finanzministerkonferenz, bei der sich die Mehrheit gegen die Stimmen von Hamburg und Bayern auf ein Kostenwertmodell verständigte. Danach soll in einem aufwändigen Verfahren möglichst genau der tatsächliche Wert jeder der über 35 Millionen Immobilien ermittelt werden. Dies würde jedoch einen gewaltigen Aufwand bedeuten und deshalb frühestens ab dem Jahr 2027 in der Praxis funktionieren.

Die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland ist verfassungswidrig und muss neu geregelt werden. Die Abgabe trifft in Deutschland nicht nur Immobilienbesitzer, sondern über die Nebenkosten auch die Mieter.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist diese langwierige und komplizierte Reform allerdings faktisch vom Tisch. Denn die Richter geben der Politik nur bis 2024 Zeit. Seit einigen Wochen schon begannen immer mehr Landesfinanzminister deshalb umzudenken. Die Zahl der Befürworter einer „einfachen und transparenten Lösung“ wachse, sagte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der WirtschaftsWoche. Er drängt darauf, „alle verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten, einen einfacheren Weg zu gehen, intensiv auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen“. In der Union zeichnet sich nach Informationen der WirtschaftsWoche eine Präferenz für das so genannte Flächenmodell ab, das sich bei der Bewertung allein an der Quadratmeterzahl von Boden und Gebäuden orientiert. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist für eine solche Lösung und hatte sich bereits als Hamburger Bürgermeister gegen das Kostenwertmodell gewehrt.

Dass dies möglich ist und die Immobilien nicht unbedingt nach den tatsächlichen Wert besteuert werden müssen, machten die Karlsruher Richter deutlich: „Dem Gesetzgeber steht bei den Regeln zur Erfassung der Bemessungsgrundlage ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der auch andere Belastungsmaßstäbe als bisher zuließe“, gibt der Vorsitzende Richter Kirchhof den angereisten Politikern mit auf den Weg.

Was Sie über die Grundsteuer-Entscheidung wissen müssen

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