Grundsteuer Wie Scholz die Einführung der Vermögensteuer vorbereitet

Sind die Pläne für die Grundsteuer ein Weg um die Vermögensteuer einzuführen? Quelle: dpa

Bundesfinanzminister Olaf Scholz lässt für die reformierte Grundsteuer mit einem riesigen Aufwand alle Grundstücke neu bewerten. Dahinter könnte ein Plan stecken: die Einführung der Vermögensteuer.

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Bis zum Jahresende muss die Grundsteuer reformiert sein, die Selbstnutzer von Immobilien und Mieter bezahlen. Das hatte das Bundesverfassungsgericht der Regierung vorgegeben. Mittlerweile haben Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und die Länder-Finanzminister einen Kompromiss erzielt, auch wenn der Alleingänge der Länder über eine Öffnungsklausel zulässt. Das Scholz-Modell kennt nur noch das Ertragswertverfahren (also: Was würde man für das Grundstück aufgrund seiner Ertragskraft bezahlen?) und das Substanzwertverfahren (also: Was würde das Grundstück kosten, wenn ich es kaufen würde und mit einer Immobilie, die den gleichen aktuellen Zustand aufweist, bebauen würde?) Das Vergleichswertverfahren, bei dem man schaut, für welchen Preis vergleichbare Grundstücke in der Vergangenheit verkauft worden sind, soll es nicht mehr geben. Und auch neu im Scholz-Modell: Die Grundstücke sollen alle sieben Jahre neu bewertet werden.

Die Frage ist: Worum geht es Scholz dabei eigentlich? Meine Vermutung: Hinter dem ganzen Bewertungsaufwand verbirgt sich etwas ganz anderes, und zwar die Einführung der Vermögensteuer. Scholz' Grundsteuer-Modell, mit der Neubewertung aller Grundstücke und laufender Aktualisierung, schafft die Grundlage dafür.

Mit Blick auf die Grundsteuer allein ist sein Modell kaum nachvollziehbar. Die Grundsteuer dürfte künftig zwar auf relativ realistischen Marktwerten beruhen. Doch das dazu genutzte Verfahren ist sehr aufwendig. Für Immobilienbesitzer wird es teuer. Warum? Die Bewertung ist nicht ganz einfach und erfordert die Inanspruchnahme unserer Dienste als Steuerberater. Die Kosten für die Steuererklärung dürften dabei höher sein als die zu zahlende Grundsteuer. Hinzu kommt, dass alle sieben Jahre neu bewertet wird. Das kostet die Immobilienbesitzer dann wieder Geld.

Doch nicht nur für Immobilienbesitzer steigen die Kosten, sie steigen für alle Steuerzahler. Denn das Scholz-Modell verursacht darüber hinaus höhere Kosten in der Finanzverwaltung; es müssten etwa 2500 neue Beamtenstellen geschaffen werden.

Die Pläne für das bayerische Flächenmodell sind im Vergleich zum Scholz-Modell einfacher und für Immobilienbesitzer günstiger. Die Steuererklärung könnten Eigentümer in vielen Fällen ohne fremde Hilfe anfertigen, weil sie ja die Größe ihrer Flächen kennen. Zudem wären dafür auch weit weniger zusätzliche Finanzbeamte notwendig. Daher ist die im jetzigen Gesetzentwurf enthaltene Öffnungsklausel begrüßenswert. Besitzt jemand allerdings Immobilien in unterschiedlichen Bundesländern, dann könnte es sein, dass er oder sie möglicherweise unterschiedliche Erklärungen abgeben muss.

Aus der Warte des Bundesfinanzministeriums ist Scholz' Vorgehensweise schwer nachvollziehbar. Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer, die den Gemeinden zusteht. Der Bund bekommt keinen Cent davon. Daher liegt die Vermutung nahe, dass Scholz andere Pläne hat und die Grundstückswerte darüber hinaus für andere Steuern nutzen will. Hier könnte die Vermögensteuer ins Spiel kommen. Von ihr hat er als Bundesfinanzminister ebenfalls nichts, da das Aufkommen den Ländern zusteht. Aber eine flächendeckende Bewertung sämtlicher Immobilien würde hier schon Gedankenspiele eröffnen. Und Scholz befeuert sie selbst. „Jedenfalls ist die Immobilienbewertung nicht mehr so schwierig“, sagte Scholz aktuell im WirtschaftsWoche-Interview, angesprochen auf die neue Datengrundlage mit Blick auf eine mögliche Wiederbelebung der Vermögensteuer.

Uns als Steuerberater könnte ein so aufwendiges Grundsteuer-Modell im Hinblick auf die zu erwartenden Honorare recht sein. Wir vertreten aber in erster Linie die Interessen unserer Mandanten. Stellt man dem Nutzen des Modells die Kosten dafür gegenüber, dann fällt das Scholz-Modell durch.

Eine Wiederbelebung der Vermögensteuer könnte der SPD in ihrer Krise helfen, das eigene Profil zu schärfen. Die Partei hat sich der sozialen Gerechtigkeit verschrieben. Und wer sich wie Scholz für den Parteivorsitz bewirbt, der denkt möglicherweise in anderen Dimensionen.

Einer der Kernpunkte des Verfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 1995 (22.06.1995 (2 BvL 37/91)), das die Vermögensteuer zu Fall brachte, waren die riesigen Bewertungsunterschiede zwischen den Vermögensarten. Basis für die Bewertung des Grundvermögens bildeten damals noch die Einheitswerte von 1964 im Westen und im Osten von 1935. Die Höhe der Vermögensteuer hing nicht vom tatsächlichen Wert des Vermögens ab, sondern von seiner Zusammensetzung. Ein Grundstück wurde damals weit unter seinem Marktwert bewertet, Bargeld nicht. Man könnte es auf die einfache Formel reduzieren: Viele Immobilien bedeuteten wenig Steuern. Das Verfassungsgericht sah daher den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Denn die Bewertungsunterschiede führen dazu, dass für gleichwertige Vermögen unterschiedlich hohe Steuern zu zahlen waren.



Nach der Entscheidung von 1995 scheuten die Länder die kostenintensive Bewertung sämtlicher Immobilien in der Republik mit dem Verkehrswert. Noch konnten sie sich anderweitig finanzieren. Für die Kommunen ist eine alternative Finanzierung jedoch schwieriger. Für sie sind die etwa 14 Milliarden Euro Grundsteuer eine sichere und konstante Einnahmequelle für ihre Infrastrukturaufgaben. Da das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Grundsteuer (10.04.2019 (1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14)) erneut beanstandete, dass die Bewertung nicht mehr aktuell sei und insbesondere die unterschiedlichen Wertentwicklungen in den einzelnen Regionen keinen Niederschlag fänden, ist laut Gericht eine die aktuellen Verhältnisse widerspiegelnde Bewertung erforderlich.

Der aktuelle Verkehrswert sämtlicher Grundstücke und Eigentumswohnungen in Deutschland ist eine notwendige Grundlage für die Vermögensteuer. Dies wäre jetzt über die beabsichtigte Bewertung anlässlich der Grundsteuerreform durch die Hintertür möglich. Doch die Grundsteuer muss nicht zwingend nach dem Marktwert bemessen werden. Gegenwehr ist möglich. Die Länder sollten dafür die Öffnungsklausel nutzen. Sie sollten sich auf ein einfaches und einheitliches Modell verständigen, wie beispielsweise das bayerische Flächenmodell, und das Scholz-Modell vergessen. Anstatt unterschiedlicher Bewertungssysteme würde ein einheitliches System im gesamten Bundesgebiet die Kosten sowohl auf Verwaltungsebene als auch auf Seiten der Immobilienbesitzer niedrig halten. Die Zeit dafür ist knapp. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres muss das Gesetz stehen, so will es das Verfassungsgericht. Nur wenn sich genügend Länder querstellen, dürfte auch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer deutlich schwieriger werden.

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