Grundsteuerreform Behörden sind für Neubewertung von Millionen Immobilien nicht gerüstet

Der umstrittenen Grundsteuerreform droht spätestens in der Umsetzungsphase ein Desaster. Grund ist die fehlende elektronische Vernetzung von Grundbuch- und Katasterämtern mit der Finanzverwaltung. Quelle: dpa

Die Grundsteuerreform ist beschlossen - aber ist sie auch umsetzbar? Daran gibt es Zweifel. Nach Informationen der WirtschaftsWoche sind Grundbuch- und Katasterämter mit der Finanzverwaltung praktisch gar nicht vernetzt.

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Der umstrittenen Grundsteuerreform droht spätestens in der Umsetzungsphase ein Desaster. Grund ist die fehlende elektronische Vernetzung von Grundbuch- und Katasterämtern mit der Finanzverwaltung. Der Aufbau einer Liegenschafts- und Grundstücksdatenbank (Behördenkürzel „Languste“) für die rund 36,4 Millionen Immobilien kommt aber nach Informationen der WirtschaftsWoche nur schleppend voran.

Rund zehn Millionen Flurstücke seien Anfang 2019 noch immer nicht elektronisch zugeordnet gewesen, teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mit. Vor allem die ostdeutschen Bundesländer, aber auch Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein seien mit Millionen Immobilien im Rückstand.

Nach Informationen der WirtschaftsWoche warnte ein Beamter des Bundesfinanzministeriums schon vor einem Jahr in einem vertraulichen Vermerk, der Aufbau der Datenbank sei erheblich in Verzug, und prognostizierte die Erfassungsdauer „auf bis zu maximal 13 Jahre“. Gleichwohl ist für die IT-Datenbank der Länder „eine personelle und finanzielle Unterstützung des Bundes nicht vorgesehen“, zitiert die WirtschaftsWoche aus einem aktuellen Schreiben des Finanzministeriums.

Allerdings betont das Bundesfinanzministerium in seinem Referentenentwurf zur Grundsteuerreform selbst, Voraussetzung für die Ermittlung der neuen Grundsteuerbeträge sei, „dass die Durchführung des Gesamtverfahrens weitgehend vollmaschinell erfolgt“.

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