Grundsteuerreform Diskussionen über Scholz-Vorschlag

Olaf Scholz: gemischte Reaktionen auf Grundsteuerreform-Vorschlag Quelle: dpa

Am Mittwoch hat Olaf Scholz mit seinen Länderkollegen sein Konzept für eine Grundsteuer-Reform besprochen. Dabei stieß der Bundesfinanzminister auf gemischtes Echo.

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist bei seinen Kollegen aus den Bundesländern mit dem Konzept für eine Grundsteuer-Reform auf ein gemischtes Echo gestoßen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte am Mittwoch, ihn überzeugten die den Länderministern vorgestellten Vorschläge noch nicht. Die Diskussion sei damit erst eröffnet, keinesfalls beendet. Er kündigte eigene hessische Vorschläge an. Seine Kollegin Doris Ahnen aus Rheinland-Pfalz dagegen begrüßte „im Grundsatz“ das Konzept von Scholz. Die Finanzminister der SPD-geführten Länder bewerteten dieses als „eine gute Basis für die weitere Diskussion“, sagte die SPD-Politikerin.

Scholz hatte vor dem Treffen mit seinen Länderkollegen versichert, die Reform der Grundsteuer würde nach seinen Vorstellungen keinen Anlass für Mietsteigerungen bieten. „Wir ... versuchen, das System der Besteuerung von Grundbesitz so zu verändern, dass es nicht zu mehr Belastungen für die Mieterinnen und Mieter, für die Bewohner, kommt“, sagte der SPD-Minister. „Das geht auch mit den Vorschlägen, die wir entwickelt haben.“ In den geplanten Berechnungsmodellen werde dafür gesorgt, dass die höhere Bewertung von Grundstücken und Gebäuden am Ende nicht auf die Grundsteuerlast durchschlage.

Scholz hatte zwei alternativen Varianten erarbeitet. Ziel ist, dass mit der Reform die Grundsteuer, die für 36 Millionen Wohnungen, Gebäude und Grundstücke gilt, nicht mehr als die bisherigen 14 Milliarden Euro in die Kassen der Städte und Gemeinden spülen soll. Scholz will für die Reform alle Bundesländer gewinnen und eine Verfassungsänderung vermeiden.

Nötig wird die Reform, die Haus- und Grundstücksbesitzer genauso trifft wie über ein Umlageverfahren die Mieter, wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April. Das Gericht hatte die Bemessungsgrundlage beanstandet, die auf Einheitswerten für die Grundstücke von 1935 im Osten und 1964 basiert. Aktuell wird die Grundsteuer in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt - Einheitswert, multipliziert mit der Steuermesszahl und ergänzt durch den Hebesatz der Kommunen. Scholz stellt nun zwei Modelle zur Debatte: ein wertunabhängiges Modell, das sich vor allem an der Fläche des Grundstücks orientiert, und ein wertabhängiges Verfahren, das in seinem Haus favorisiert wird.

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