Hambacher Forst RWE fürchtet Rodungsstopp bis 2020

Die Motorsägen werden im Hambacher Forst vorerst weiter still stehen. Quelle: REUTERS

RWE rechnet mit einer dreistelligen Millionenbelastung durch das Rodungsverbot im Hambacher Forst. Es könnte aufgrund des aufwendigen Gerichtsverfahrens bis Ende 2020 Bestand haben.

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Den Energiekonzern RWE kommt der vom Gericht verfügte Rodungsstop im Hambacher Forst teuer zu stehen. Das Ergebnis vor Steuern (EBITDA) des Segments Braunkohle & Kernenergie werde deswegen ab 2019 jährlich mit einem niedrigen dreistelligen Millionen-Euro-Betrag belastet, teilte der Konzern am Freitag mit. Möglicherweise werde es erst Ende 2020 eine bestandsfähige Gerichtsentscheidung geben, ob RWE dort roden darf oder nicht. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dem Konzern die Rodung des Hambacher Forsts zum Kohleabbau vorerst untersagt.

Zunächst müsse über eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND NRW vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach entschieden werden. Das Kölner Gericht erklärte, dass dort mit einem Urteil nicht innerhalb weniger Wochen zu rechnen sei. Das bedeutet eine empfindliche Schlappe für RWE im jahrelangen Streit um die Rodungspläne im Hambacher Forst. Die RWE-Aktie verlor zeitweise knapp acht Prozent an Wert.

RWE hatte bislang vor, ab Mitte Oktober den Wald zu roden. Bis Ende Februar müssen solche Arbeiten aus Rücksicht auf die Natur und Tierwelt abgeschlossen werden. Ob es bis dahin ein Urteil des Verwaltungsgerichts gibt, ist offen. Die Planung liege in der Hand des Gerichts, sagte BUND-Anwalt Dirk Teßmer der Nachrichtenagentur Reuters. Er rechne damit, dass es mindestens bis April dauern könne. Der Streit um das Waldgebiet ist längst zum Symbol für die Kritik an der Kohleverstromung geworden. In den vergangenen Wochen hatte die Polizei in dem Gebiet die von Braunkohlegegnern errichteten Baumhäuser geräumt.

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Das Oberverwaltungsgericht kritisierte, dass die Bezirksregierung Arnsberg RWE Grünes Licht gegeben habe, obwohl es in dem Verfahren des BUND noch gar keine Entscheidung gegeben habe. Der Ausgang dieses Verfahren sei offen. Es müsse etwa geklärt werden, ob der Wald wegen des Vorkommens seltener Fledermausarten besonderen Schutz genieße. Daher sei es nicht gerechtfertigt, durch die Rodung des Hambacher Forsts vollendete Tatsachen zu schaffen.

RWE-Vorstandschef Rolf-Martin Schmitz hatte einen Stopp der Pläne abgelehnt. RWE drohten sonst Einbußen von bis zu fünf Milliarden Euro. Der Essener Konzern steht seit Jahren wegen der Braunkohle in der Kritik. Umweltschützer wollen die Anlagen möglichst rasch abschalten, RWE sie noch Jahrzehnte weiter betreiben. In Berlin berät derzeit eine Kommission über einen verbindlichen Fahrplan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung. RWE-Chef Schmitz verweist darauf, dass der heimische Brennstoff für die Versorgungssicherheit benötigt werde und im Tagebau und den Kraftwerken Tausende Menschen beschäftigt seien.

„Wir sind erleichtert, dass die Rodung des Hambacher Waldes vom Tisch ist“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und auch ein gutes Signal für den friedlichen Protest tausender Klimaschützer im Hambacher Wald und weit darüber hinaus.“ Das Gericht trage damit zentral zum Rechtsfrieden bei. „Dies ist ein guter Tag für den Schutz von Natur und Klima und ein Meilenstein für die Anti-Kohle-Bewegung“, jubelte Greenpeace. „Die Entscheidung stoppt die Motorsägen von RWE und entlarvt die mutwillige Eskalationsstrategie des Konzerns.“ RWE habe diesen Konflikt ohne rechtliche Grundlage massiv angeheizt und dabei versucht, einen gesellschaftlichen Konsens über den Kohleausstieg zu torpedieren.

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Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bietet die Chance, nun einmal innezuhalten, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet in Hamburg. Es solle eine Lösung geben, die sowohl eine sichere Energieversorgung und sichere Arbeitsplätze in der Zukunft ermögliche und gleichzeitig dem Umwelt- und Naturschutz Rechnung trage. Dem Gericht zufolge dürfen keine Fakten geschaffen werden, solange in der Hauptsache nicht entschieden sei, betonte Laschet. Dieses Zeitfenster solle auch von der Kohlekommission in Berlin genutzt werden.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter sprach von einem Hoffnungszeichen für alle Klima- und Naturschützer. „Und es ist auch ein gutes Zeichen für die Arbeit der Kohlekommission, denn nun kann RWE nicht ohne Not Fakten schaffen und die Kohlekommission hintertreiben.“

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