Handelsstreit EU legt Liste mit Vergeltungszöllen vor – Japan könnte nachziehen

Die EU hinterlegt bei der WTO eine Liste mit Vergeltungszöllen gegen die USA. Auch andere Länder werden aktiv, darunter ein enger Verbündeter.

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Auch auf manche Spirituosen könnte die EU Strafzölle erheben. Quelle: AP

Genf Im Streit um US-Zölle auf Stahl und Aluminium hat die Europäische Union wie angekündigt bei der Welthandelsorganisation (WTO) eine Liste mit geplanten Vergeltungszöllen vorgelegt. Der Umfang belaufe sich auf 1,6 Milliarden Dollar (1,4 Milliarden Euro), heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Dokument.

So hoch schätzt die EU den Schaden, wenn die US-Zölle auf Stahl und Aluminium auf EU-Exporte angewendet würden. Unter Dutzenden US-Produkten, auf die dann zusätzliche Zölle von zumeist 25 Prozent erhoben werden sollen, sind Orangensaft, Whiskey, Tabak oder Motorräder. Die Zölle sollen am 20. Juni in Kraft treten.

Aber nicht nur die EU, auch Indien und Japan treiben ihre Vorbereitungen für Gegenmaßnahmen als Reaktion auf neue US-Zölle voran. Indien rechnet nach eigenen Angaben mit Schäden von insgesamt 165 Millionen Euro. Potenzielle Ziele für Gegenmaßnahmen sind den WTO-Unterlagen zufolge etwa Sojaöl und Cashewnüsse.

Ein Insider sagte, die WTO-Listen seien wie eine „geladene Waffe“. Damit solle US-Exporteuren gezeigt werden, dass ihnen Nachteile bevorstehen könnten.

Japan verkündete zwar noch keine konkreten Gegenmaßnahmen, will die US-Zölle auf Stahl und Aluminium aber ebenfalls nicht hinnehmen. Man behalte sich das Recht vor, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, erklärte das Außenministerium am Freitag in Tokio. Demnach wurde auch die Welthandelsorganisation darüber informiert. Eine Umsetzung der Gegenmaßnahmen hänge von weiteren Schritten der USA und ihre potenziellen Auswirkungen auf japanische Firmen ab.

Die US-Zölle gelten seit 23. März und liegen bei 25 Prozent auf Stahl und 10 Prozent auf Aluminium. US-Präsident Donald Trump hatte zuletzt angekündigt, EU-Unternehmen bis auf weiteres nicht dauerhaft von den Zusatzabgaben auszunehmen. Eine zum 1. Mai auslaufende Ausnahmeregelung wurde lediglich bis zum 1. Juni verlängert. Wie es danach weitergeht, ist völlig unklar.

Die EU will, dass europäische Unternehmen dauerhaft von den US-Schutzzöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte ausgenommen werden. Dafür werden den USA Handelserleichterungen in Aussicht gestellt. Die EU will sich allerdings nicht erpressen lassen. Erst wenn der Streit um die Zölle beigelegt sei, könne es Verhandlungen über andere Themen geben, hieß es.

Für den Fall, dass die USA die vorübergehende Ausnahmeregelung auslaufen lassen, droht die EU mit den nun bei der WTO angemeldeten Vergeltungszöllen auf US-Produkte.

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