Handwerk Bundestag beschließt Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen

In insgesamt zwölf Bereichen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt. Wirtschaftsminister Altmaier sieht das als gutes Zeichen für Handwerk und Kunden.

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Der Bundestag führt die Meisterpflicht in insgesamt zwölf Berufen wieder ein. Quelle: dpa

Der Bundestag hat die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen beschlossen. Das Parlament verabschiedete am Donnerstag Änderungen der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht wird damit für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt – darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.

Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.

Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der AfD, eine vollständige Rückkehr zur Meisterpflicht in allen Gewerken wäre „Folklore“. Dies wären Lösungen von gestern.

Mehr: Die Rückkehr zum Meisterzwang ist ein Irrweg, kommentiert unser Politikchef Thomas Sigmund.

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