
Wenn Zahlen die Geschichte einer Eskalation erzählen können, dann diese: Ende 2012 verfügte das Land Nordrhein-Westfalen über 1800 Plätze zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Eine Kapazität, die erfahrungsgemäß reichte, um den Verpflichtungen nachzukommen. Nun, etwas mehr als zweieinhalb Jahre später, sind aus 1800 rund 37.000 Erstaufnahmeplätze geworden, was nicht weniger als eine Verzwanzigfachung bedeutet.
Und damit nicht genug. In NRW rechnen die Behörden, allen voran Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mittlerweile damit, dass es 60.000 Plätze werden müssen. Nicht irgendwann, sondern bis Ende dieses Jahres.





Es gäbe eine „neue Dynamik“, sagte Kraft heute bei einem Auftritt Berlin, und diese habe sich in den vergangenen Tagen „noch einmal gesteigert“. Allein am vergangenen Wochenende hätten Züge aus München 1300 neue Flüchtlinge nach Dortmund und Düsseldorf gebracht. Was gestern noch gesicherte Prognose war, erscheint heute schon überholt; wenn die Verwaltungen glaubten, den Ausnahmezustand halbwegs managen zu können, wachsen plötzlich wieder Zweifel.
Wohncontainer werden knapp
Erst vor wenigen Tagen hatten Bundesinnenministerium und das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingsprognose auf historische 800.000 im Jahr 2015 hochgesetzt. Kraft glaubt unter dem Eindruck der vergangenen Tage nicht mehr, dass diese hohe Zahl die Realität noch ausreichend widerspiegelt. „Wir sind uns alle im Klaren“, sagte sie, „dass es nicht bei 800.000 bleiben wird.“
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
„Es gibt kaum noch Wohncontainer“, berichtete Kraft weiter, „es gibt keine Betten mehr, wir kaufen nun Matratzen.“ Es sei, so die Regierungschefin offen, eine „sehr schwierige Situation“. Von einem drohenden Kollaps der staatlichen Stellen wollte sie aber ausdrücklich nicht sprechen.
Es war allerdings offensichtlich, dass die Ministerpräsidentin dem Eindruck entgegentreten wollte, mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom Sonntagabend, die Angela Merkel und Sigmar Gabriel am Montag nicht ohne Pathos vorgestellt hatten, seien die Probleme geklärt und vor Ort ausreichend lösbar.
Nichts da, war Krafts Botschaft. Der Bund müsse noch viel stärker in die finanzielle Pflicht genommen werden, endgültig abgerechnet werde erst beim Bund-Länder-Gipfel am 24. September. „Ich muss die Situation vor Ort gebacken bekommen“, sagt Kraft in seltener Offenheit, „und der Bund muss seinen Teil zur Verantwortungsgemeinschaft leisten.“
Mit anderen Worten: Berlin muss nach Ansicht der Länder und Kommunen noch deutlich mehr Geld ausgeben. Die SPD-Politikerin hält weder die drei Milliarden für ausreichend, die der Bund für 2016 versprochen hat, noch die bisherigen Zusagen, um die immens wachsenden Kosten für dieses Jahres auszugleichen.
Hoffnung machte Kraft immerhin das Engagement der Bürger vor Ort. Sie sehe „unglaubliche Freundlichkeit“, die sie stolz mache. „Es ist wirklich bewegend zu sehen, was da passiert.“