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Hartz IV Deutschland darf arbeitslosen EU-Bürgern Leistungen verweigern

Arbeitslose EU-Bürger haben in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Auch wenn die Zuwanderer bereits eine Zeit lang hier gearbeitet haben, dürfen Leistungen verweigert werden, so der Europäische Gerichtshof.

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Geld Quelle: dpa

Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern. Der Ausschluss von Sozialleistungen verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der Gerichtshof der EU. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damit das geltende Recht und die Linie der Bundesregierung.

Die Regelung betrifft beispielsweise Bürger aus einem anderen EU-Land, die nach Deutschland zur Arbeitssuche einreisen, eine gewisse Zeit arbeiten und dann arbeitslos werden. Nach Ansicht der Richter ist der Staat nicht verpflichtet, den Einzelfall zu prüfen, da das Gesetz bereits die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtige.

Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die in Bosnien geboren wurde und die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie lebte mit ihren drei Kindern in Deutschland. Die Frau und ihre Tochter hatten ein knappes Jahr lang gearbeitet und gingen dann keiner Beschäftigung mehr nach. Sie erhielten zunächst Arbeitslosengeld, die Kinder Valentina und Valentino Sozialgeld.

Das Jobcenter Berlin Neukölln stellte die Leistungen dann ein und argumentierte, dass die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf hätten. Das Bundessozialgericht bat den EU-Gerichtshof um Auslegung europäischen Rechts. Die höchsten europäischen Richter bestätigten nun die deutsche Praxis. Sie verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte das Urteil „fragwürdig“: „Wer zu uns kommt und nach Arbeit sucht, braucht Unterstützung. Das ist in einem sozialen Europa geboten.

Die deutschen Behörden dürften den Richterspruch mit Erleichterung aufnehmen, da andernfalls hohe Kosten auf die aus Steuern vom Bund finanzierte Grundsicherung hätten zukommen können.

Im November 2014 hatte der EuGH bereits entschieden, dass EU-Bürger in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben, wenn sie gar nicht nach einer Arbeit suchen, sondern nur zum Bezug von Sozialleistungen eingereist sind.

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