Hartz-IV-Empfänger Jobcenter kontrollieren auch Haushaltsmitglieder ohne Leistungsbezug

Wenn jemand Hartz IV beantragt, ist er oft nicht der Einzige, der seine Einkünfte offenlegen muss. Auch andere Mitglieder seiner sogenannten Bedarfsgemeinschaft – meist Familienangehörige – müssen Auskunft geben.

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Die „Bild“ berichtete, die Jobcenter würden Haushaltsmitglieder von Leistungsbeziehern nun genauer kontrollieren. Die Jobcenter weisen darauf hin, dass diese Praxis schon lange gängig sei. Quelle: dpa

Berlin Jobcenter kontrollieren regelmäßig Mitglieder von Hartz-IV-Haushalten auf mögliche Einkünfte und Vermögen. Mit diesem Hinweis reagierte die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Samstag auf einen Bericht der „Bild“-Zeitung, wonach auch Personen, die in Hartz-IV-Haushalten leben, aber selbst keine Leistungen beziehen, einer BA-internen Weisung zufolge genauer kontrolliert werden sollen. Die Sprecherin der Nürnberger Behörde betonte jedoch: „Es ist nur die fachliche Weisung konkretisiert worden, die Praxis bleibt die gleiche.“ Nach Informationen der Zeitung hat sich aber die Frequenz der automatisierten Kontrollen gesteigert, von vierteljährlich auf monatlich.

„Wir haben auch bislang schon genau geschaut: Wer hat in der Bedarfsgemeinschaft welches Einkommen, und hat der andere Mensch in der Bedarfsgemeinschaft überhaupt einen Anspruch auf Leistung“, erläuterte die Sprecherin. Die nun aktualisierte Weisung sei „nur bei Menschen relevant, die bei anderen Sozialversicherungsträgern Leistungen beziehen“, also vor allem wenn der eine Partner Rente beziehe und der andere Grundsicherung beantrage.

„Es hat auch schon bisher ein Datenabgleich mit anderen Sozialversicherungsträgen stattgefunden, auch bezüglich Personen, die zwar in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keine Grundsicherungsleistungen beziehen“, sagte die Behördensprecherin. „Diesbezüglich hat sich also nichts geändert.“

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