Hartz IV Warum sich Arbeit für viele nicht mehr lohnt

Die Hartz-IV-Sätze sind in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig, so die Verfassungsrichter. Ein brisantes Urteil: Jede Erhöhung überfordert den Sozialstaat. Schon heute lohnt sich ein Vollzeitjob für Kleinverdiener nicht mehr.

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Als die Richter in ihren roten Roben das Urteil verlasen, stand Ursula von der Leyen in der ersten Reihe. Den Rücken durchgedrückt und tapfer lächelnd, wie es ihre Art ist. Und doch darf man annehmen, dass es angenehmere Termine im Leben der Bundesarbeitsministerin gibt.

Hartz IV vor Gericht. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sprach eines der folgenschwersten Urteile für das deutsche Sozialsystem: Die bisherige Praxis der Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig. Es geht darum, wie viel Geld der Staat seinen schwächsten Mitgliedern zur Verfügung stellen muss. Es geht darum, ob es ausreicht, jedem erwachsenen Hartz-IV-Empfänger monatlich 359 Euro zu überweisen und jedem Kind nur einen Bruchteil davon. Wenn man aber der Bundesarbeitsministerin glaubt, dann geht es auch um die Frage, wie viel der Staat überhaupt an die ganz Schwachen verteilen darf, ohne die Stärkeren zu zermürben.

Richter hängen Latte sehr hoch

Noch vor genau einem Jahr, als das Bundessozialgericht zum ersten Mal die Regelsätze für Kinder verwarf, hatte Ursula von der Leyen gemahnt, berufstätige Eltern müssten am Ende immer noch mehr im Portemonnaie haben als die Empfänger von Hartz IV. Die Armut von Kindern werde sonst erst recht zementiert. Allein weil den Erwachsenen der Anreiz fehle, Arbeit aufzunehmen. Inzwischen gehen aber selbst die Beamten im Arbeitsministerium davon aus, dass die Verfassungsrichter sie verdonnern werden, das Sozialgeld für die Kinder neu zu berechnen und die Stütze für die Eltern gleich dazu. Vermutlich wird die Koalition daraus den Schluss ziehen, die Hartz-IV-Regelsätze anzuheben. Für alle. Auch wenn das Arbeitsministerium versichert, dass es zunächst an einer „kostenneutralen Lösung“ bastele.

Doch die Richter hatten die Latte hoch gehängt. Schon am ersten Verhandlungstag im Oktober hatte Hans-Jürgen Papier, Präsident des Verfassungsgerichtes, gesagt, es gehe um nichts weniger als die Menschenwürde. An diesem Grundrecht müssten die Hartz-Sätze sich messen lassen.

Die Menschenwürde steht auf dem Spiel

Menschenwürde ist ein großes Wort, und seit der Wirtschaftskrise scheinen die Fronten klar: Die da oben sind die Bösen, denen man nehmen muss, und die da unten die Guten, denen man gibt. Laut einer Forsa-Umfrage halten 61 Prozent der Deutschen die Hartz-IV-Sätze für zu niedrig. Nur vier Prozent trauen sich zu sagen, dass sie die Stütze zu hoch finden.

Im Januar 2010 erhielten 6,75 Millionen Menschen Hartz IV, darunter fast 1,7 Millionen Kinder. Rund 45 Milliarden Euro fließen jährlich in das „Leistungssystem SGB II“, wie es in schönstem Amtsdeutsch heißt. Beugt sich die Bundesregierung dem Druck und schraubt die Regelsätze herauf – beispielsweise auf 420 Euro, wie es Sozialverbände fordern –, müsste der Staat jährlich rund zehn Milliarden Euro mehr in Hartz IV stecken. Und doch alles schlimmer machen. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) prophezeit: Die Zahl der Leistungsempfänger würde um zwei Millionen steigen, weil auch mehr Geringverdiener dann Anspruch auf Hilfe vom Staat hätten.

Höhere Hartz-IV-Sätze mögen das Herz wärmen. Doch ökonomisch sind sie eine Gefahr. Sie führen unweigerlich dazu, dass sich immer mehr Menschen mit ihrer Stütze häuslich einrichten. Und sich dabei völlig rational verhalten: Je höher das Arbeitslosengeld, das der Staat zahlt, desto weniger lohnt sich die Annahme eines gering entlohnten Jobs. Je kleiner also die Differenz zwischen Stütze und Lohn, desto höher die Zahl der Arbeitslosen.

Das Sozialgesetzbuch legt zwar ein „Lohnabstandsgebot“ fest. Die staatliche Unterstützung für hilfebedürftige Familien, heißt es da, müsse unter den „durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen“ liegen. Doch schon heute hat sich die Realität davon meilenweit entfernt. „Der Abstand zwischen Transfer- und Arbeitseinkommen schmilzt dahin“, sagt der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, Wolfgang Franz.

Die Menschenwürde braucht vor allem einen Job

Die Sache mit der Menschenwürde sieht Carola Schmidt daher pragmatisch. Was es für ihre Würde brauche, sagt sie, sei vor allem ein Job. Auch wenn rational betrachtet vieles dagegen spricht. Carola Schmidt arbeitet als Verkäuferin in einer Berliner Filiale der Drogeriemarktkette Schlecker. Ihren richtigen Namen will sie nicht genannt wissen, weil ihr die Sache mit dem Geld etwas peinlich ist. Kaum mehr als 1100 Euro netto verdient sie im Monat. Damit zähle sie unter den Kolleginnen zu den Top-Verdienerinnen.

Carola Schmidt hat drei Kinder. Über die Runden kommt sie nur, weil auch ihr Mann einen Vollzeitjob hat, der allerdings kaum besser bezahlt ist. Aber einfach nicht zu arbeiten – das käme für Carola Schmidt nie infrage. „Was soll ich zu Hause? Da würde mir nur die Decke auf den Kopf fallen“, sagt sie. Sie brauche einen Job. Allein, um den Kindern ein Vorbild zu sein.

Sozialpolitik steckt im Dilemma

Pro Stunde verdienen Carola Schmidt und ihre Kolleginnen genau 10,07 Euro. Brutto. Nach Modellrechnungen des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) liegt die Schwelle, ab der es sich für Hartz-IV-Empfänger lohnt zu arbeiten, im Durchschnitt zwischen zehn und zwölf Euro pro Stunde. Für Kinderlose ist dieser Anspruchslohn eher etwas niedriger, für kinderreiche Familien eher etwas höher. Niemand wird reich mit Hartz IV. Aber immerhin sichert der Staat ein Auskommen, das gering Qualifizierte mit ihrem ganz normalen Nettolohn plus Kindergeld kaum erreichen. Das gilt vor allem für Familienväter und -mütter. So steckt die Sozialpolitik im Dilemma: Sie will Kinder vor Armut schützen, daher steigt mit jedem Kind die Unterstützung. Doch gerade das sorgt oft dafür, dass Familien dauerhaft am Tropf des Staates hängen.

Wie lange aber hält ein Sozialsystem, in dem immer weniger Beschäftigte immer mehr Transferbezieher alimentieren müssen? In einer neuen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat die Sozialwissenschaftlerin Waltraut Peter untersucht, wie sich Sozialleistungsbezug und Erwerbstätigkeit zwischen 1992 und 2007 entwickelt haben. Dabei geht es nicht nur um Hartz IV, sondern auch um andere Leistungen wie Renten, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Ergebnis: Während die Erwerbstätigenquote um 3 Punkte auf 40,7 Prozent schrumpfte, stieg der Anteil der Leistungsempfänger um 6,5 Punkte auf 37,8 Prozent. In diesem Jahr, so Peters Fazit, sei es „möglich, dass der Abstand beider Quoten auf null schrumpfen wird, sodass statistisch auf jeden Erwerbstätigen ein Sozialleistungsempfänger kommt.“

Familie rentiert sich nicht

Berechnungen der WirtschaftsWoche zeigen, wie wenig sich ein Vollzeitjob für Kleinverdiener wie Verkäuferinnen, Putzkräfte oder Arbeiter rentiert, wenn sie Familie haben. Für einen Gebäudereiniger etwa, der 1419 Euro brutto monatlich verdient, ist eine Vollzeitstelle ein schlechtes Geschäft. Wer verheiratet ist und ein Kind hat, bringt es netto mit Kindergeld gerade einmal auf 1316 Euro im Monat. Ein Langzeitarbeitsloser mit gleicher Familiengröße darf in München mit 1510,65 Euro Stütze rechnen. Wenn er zwei Kinder hat, mit 1844,80 Euro. Bei drei Kindern überweist der Staat gar 2163 Euro. Kleinverdiener haben nur eine Möglichkeit, sich finanziell insgesamt wieder besser zu stellen als die Erwerbslosen: Indem sie sich selbst auf den Weg zum Amt machen, um ihr Haushaltseinkommen mit Hartz IV aufzustocken.

Wie viel der Staat einem Langzeitarbeitslosen für Miete und Heizung überweist, hängt dabei nicht nur von der Kinderzahl, sondern auch vom Wohnort ab. Die „Kosten der Unterkunft“ sind Sache der Kommunen, und die legen selbst fest, was als „angemessene“ Miete gilt. Dabei kommt es zu erstaunlichen Differenzen. In Gelsenkirchen überweist das Jobcenter Alleinstehenden durchschnittlich 321,65 Euro für ihre Unterkunft. In Berlin darf die Single-Warmmiete 366,86 Euro kosten. Und in München, der Hochburg angespannter Wohnungsmärkte, stellt das Jobcenter im Schnitt 518,27 Euro für eine Single-Wohnung zur Verfügung. Dabei orientiere man sich „streng am Mietspiegel“, sagt ein Sprecher der Behörde.

Hartz-IV-Betrug steigt

Dahinter steckt die Philosophie, dass der Staat sich nach den Bedürfnissen der Arbeitslosen zu richten habe – und nicht etwa umgekehrt. Wehe, wer diesen Konsens infrage stellt. In keiner anderen sozialpolitischen Debatte lauern derart viele Tretminen wie bei der Frage, wie unsere Gesellschaft mit Menschen umgehen soll, die vom Geld der anderen leben müssen.

Keine Statistik weist aus, wie viele der Hartz-IV-Empfänger unverschuldet in die Krise schlitterten und verzweifelt um einen neuen Job kämpfen – und wie viele sich trickreich durch das Dickicht der Sozialgesetze schlängeln. Schon die Debatte darüber gilt als politisch inkorrekt. Als der hessische Ministerpräsident Roland Koch in der WirtschaftsWoche forderte, wer Hartz-Leistungen beziehe, müsse dafür arbeiten, brach ein Sturm der Entrüstung los. Als die Bundesagentur für Arbeit wenig später meldete, die Fälle von Leistungsmissbrauch im Hartz-IV-System seien 2009 um 1,8 Prozent auf 165.000 gestiegen, war die Erregung spürbar geringer.

Es ist die Paradoxie des deutschen Sozialrechts: Je mehr es vor Armut schützen soll, desto mehr Elendskarrieren erzeugt es. Der Mensch verhält sich als Nutzenmaximierer, weil die Gesetze ihn dazu einladen. Karikiert wird diese Lebensphilosophie in der Figur des Arno Dübel, der in den vergangenen Tagen als "Deutschlands frechster Arbeitsloser" eine beispiellose Medienkarriere hinlegte. Sein Lebenslauf lässt sich kurz zusammenfassen: "Seit 36 Jahren hat er keine Arbeit – er will auch keine", schrieb "Bild". „Ich hab’ ein Motivationsproblem“, sagt Dübel über Dübel.

Tatsächlich lässt es sich mit der Stütze einrichten. Schließlich springt das Jobcenter auch bei den Härtefällen des Lebens ein: Es übernimmt die Wohnungserstausstattung, "einschließlich Haushaltsgeräten", wie es im Merkblatt der BA für Hartz-Neulinge heißt, es zahlt die Wickelkommode für das Baby, die Klassenfahrt für die Schulkinder. Das gilt auch für Kleinverdiener, nur wissen das die meisten nicht.

Niedrigverdiener zunehmend gefrustet

Vor allem große Städte sorgen für ihre Transferempfänger. In Berlin etwa gibt es Karten für die Volksbühne, Normalpreis zwischen 10 und 25 Euro, für Hartz-Kunden zu 3 Euro. Mittwochs bietet das Friedrichstadt-Varieté Sonderpreise, auch der Kult-Fußballverein 1. FC Union gibt bei Heimspielen Rabatt. In Köln können Hartz-IV-Empfänger die Nahverkehrs-Monatskarte für 28,90 Euro statt für 66,50 Euro kaufen, im Zoo gibt es 50 Prozent Ermäßigung. In Kölner Grundschulen kostet die Ganztagsbetreuung für Kinder aus Arbeitslosenfamilien nichts. Ab einem Einkommen von 1023 Euro im Monat wird der Mindestsatz von 26 Euro fällig.

Bei manchem Niedrigverdiener wächst der Frust über ein System, das Arbeitende als die Dummen dastehen lässt. Lukas Neumann (Name geändert)ist Briefträger beim privaten Zusteller TNT in Köln. Früher war er arbeitslos, da kam er mit Hartz IV, Gelegenheitstätigkeiten und einem 1-Euro-Job auf rund 950 Euro netto im Monat. Jetzt hat er eine feste Zweidrittelstelle – und verdient netto „rund 300 Euro weniger“. Nur zusammen mit dem Einkommen seiner Frau komme er „so eben über die Runden“. Seine Arbeitsbedingungen empfindet er als miserabel, den Job will er trotzdem nicht missen. „Ich will arbeiten. Als Harz-IV-Empfänger kriegst du irgendwann ein Scheißegal-Gefühl und verlierst jeden Eigenantrieb“, sagt er. Er ist dagegen, den Regelsatz zu erhöhen. Damit „die Leute einen Anreiz behalten, sich einen Job zu suchen“, sagt er.

Mindestlöhne sind kontraproduktiv

Fast 1,4 Millionen Menschen in Deutschland verdienen so wenig, dass der Staat ihren kargen Lohn aufstocken muss. Wäre es da nicht das Einfachste, das Lohnabstandsgebot auf einem ganz anderen Weg wiederherzustellen? Wäre es nicht sinnvoll, den Niedriglohnsektor einfach abzuschaffen und flächendeckende Mindestlöhne einzuführen, wie Gewerkschaften und SPD es fordern?

Die Idee klingt plausibel. Nur: Sie wäre kontraproduktiv. Über die Hälfte der Langzeitarbeitslosen hat keine Berufsausbildung, mehr als jeder fünfte noch nicht mal einen Schulabschluss. Auf sie hat kein Chef gewartet. Auf dem ersten Arbeitsmarkt müssen sie nun auch noch mit Fachkräften konkurrieren, die in der Krise ihren Job verloren haben. „Der Niedriglohnsektor ist für die meisten Hartz-IV-Empfänger die einzige Chance, sich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren“, sagt IZA-Direktor Hilmar Schneider. Gesetzliche Mindestlöhne machten das Hartz-IV-System endgültig „zur Falle“.

Ökonomen empfehlen daher andere Wege, das erodierende Lohnabstandsgebot zu festigen. Die Regelsätze für Kinder etwa könnten teilweise als Sachleistungen ausgezahlt werden. „Derzeit fließt das Geld unkonditioniert an den Haushaltsvorstand“, moniert Ökonom Wolfgang Franz. Wäre es nicht besser, der Staat finanzierte bedürftigen Kindern ein Musikinstrument, den Nachhilfelehrer, den Mitgliedsbeitrag im Sportverein – oder baute mit dem Geld mehr Ganztagsschulen mit vernünftiger Betreuung? Ob Eltern das Geld tatsächlich für ihre Kinder ausgeben, lässt sich nicht überprüfen. „Auch wenn es heikel ist, Eltern unter Generalverdacht zu stellen: Zum Wechsel von Geld- auf Sachleistungen gibt es im Interesse der Kinder aus sozial schwachen Familien keine Alternative“, sagt Ökonom Schneider.

Sachverständigenrat will Hartz-IV um 30 Prozent kürzen

Und es gibt noch weitere Reformideen. Analysen des IAB zeigen, dass nur die Hälfte der Single-Arbeitslosen innerhalb der ersten zwölf Monate den Ausstieg aus Hartz IV schaffen, obwohl sie eigentlich besonders mobil sein müssten. Der Sachverständigenrat fordert daher, den Regelsatz um 30 Prozent zu kürzen. Im Gegenzug sollten Arbeitslose mehr hinzuverdienen dürfen – derzeit werden Zusatzeinkünfte, die über 100 Euro liegen, zu 80 Prozent auf den Hartz-Regelsatz angerechnet.

Nur über den radikalsten Reformvorschlag redet in diesen Tagen niemand. Die FDP, derzeit mit sich selbst beschäftigt, will Hartz IV ganz abschaffen. Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen will sie in einem „Bürgergeld“ bündeln – 662 Euro pro Kopf und Monat, ausgezahlt vom Finanzamt. Wissenschaftler rümpfen über den wackeligen theoretischen Unterbau des Konzepts zwar die Nase. Doch könnte die Idee die Debatte über ein Wohlfahrtssystem bereichern, das 138 Sozialleistungen von 45 staatlichen Stellen verwalten lässt.

An die Reform der Hartz-Gesetze tastet sich die Regierung erst langsam heran. Immerhin einen konkreten Vorschlag hat die neue Bundesarbeitsministerin schon geäußert. Ursula von der Leyen will dem Regelwerk einen neuen Namen verpassen. Ein Vorschlag mit einem unschätzbaren Vorteil: Er kostet nichts.

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