Hartz-Sanktionen Jobcenter begrüßen das Karlsruher Urteil, fürchten aber mehr Streitfälle

Quelle: dpa

Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig, sagt das Bundesverfassungsgericht. In den deutschen Jobzentren löst diese Entscheidung unterschiedliche Reaktionen aus.

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Die deutschen Jobcenter begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen in der Grundsicherung. „Das Urteil bestätigt das Prinzip Fördern und Fordern ausdrücklich. Dazu gehört auch, dass Jobcenter über Instrumente verfügen, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen“, sagte der Chef des Bundesnetzwerks der Jobcenter, Matthias Schulze-Böing, der WirtschaftsWoche.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Sanktionsmöglichkeiten in der Grundsicherung in einem Urteil prinzipiell bestätigt. Künftig darf es allerdings keine vollständige oder dauerhafte Kürzung der Leistungen mehr geben.

Mit dem Urteil böte sich nun die Chance der Rechtsvereinfachung, heißt es von den Jobcentern. „Die Chance sollte der Gesetzgeber jetzt entschlossen nutzen“, sagte Schulze-Böing, der auch Geschäftsführer des Jobcenters Offenbach ist.

Allerdings fügte er hinzu: „Die vom Verfassungsgericht auferlegte Flexibilisierung der Sanktionen birgt auch ein Risiko, dass die Verwaltungspraxis komplizierter wird und mehr Streitfälle entstehen. Auch hier sollte der Gesetzgeber genau hinschauen, wie die Auflagen praxisgerecht umgesetzt werden können.“

Mehr zum Thema: Das Urteil zu den Hartz-Sanktionen stellt klar, was der deutsche Sozialstaat darf – und was er künftig nicht mehr darf. Die Verfassungsrichter finden dabei die richtige Balance aus Solidarität und Eigenverantwortung. Ein Kommentar.

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