Hasskommentare bei Facebook Digitalwirtschaft läuft Sturm gegen Maas-Gesetz

Der Kampf der Politik gegen Hass im Netz, heizt die Debatte um die Verantwortung sozialer Netzwerke an. Im Zentrum der Kritik: Ein Gesetzentwurf von Heiko Maas. Die großen Digitalverbände lehnen die neuen Regeln ab.

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht verbindliche Fristen für die Löschung offensichtlich strafbarer Inhalte vor. Quelle: dpa

Berlin Mit seinem Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hassbotschaften und Falschnachrichten im Internet hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) teils heftige Reaktionen provoziert. Die großen Digitalverbände Eco und Bitkom lehnen die angestrebten neuen Regeln rundweg ab. Und auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) macht gegen das Gesetz mobil.

Das Kabinett hatte am Vormittag den Gesetzentwurf von Maas gebilligt, der verbindliche Fristen für die Löschung offensichtlich strafbarer Inhalte vorsieht. Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google (Youtube) sollen diese innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde löschen müssen, wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üblen Nachrede erfüllen. Bei allen anderen rechtswidrigen Inhalten gilt eine Frist von sieben Tagen. Bei Verstößen werden den Firmen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro angedroht.

Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder warnte davor, aus wahlkampftaktischen Überlegungen im „Hauruck-Verfahren ein handwerklich schlechtes Gesetz“ zu beschließen, bei dem heute schon klar sei, dass es mehr Schaden als Nutzen erzeuge. „Der Kampf gegen die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und gegen Hassrede in sozialen Netzwerken ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen Schnellschuss leisten könnten“ sagte Rohleder. Zum einen müsse sichergestellt werden, dass solche Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden, zum anderen gehe es aber um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gelte.

In dieser Frage hat sich die Bundesregierung nach Rohleders Ansicht „vergaloppiert“. Gegen Hassrede im Netz gebe es keine einfachen und schnellen Lösungen. „Von dieser Hoffnung müssen wir uns verabschieden.“ Beim Kampf gegen Hassrede sei ein langer Atem nötig. „Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr.“

Der Verband der Internetwirtschaft Eco sieht durch das neue Gesetz das freie Internet „ernsthaft gefährdet“. Viele Kritikpunkte seien einfach übergangen worden. „Ein schwarzer Tag für das freie Internet“, sagte Oliver Süme, Eco-Vorstand für Politik und Recht. Der Verband kritisiert insbesondere die starren Bearbeitungspflichten und die Implementierung von Content-Filtern zum Auffinden von Kopien beanstandeter Inhalte beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

„Die Plattformen werden unter Androhung von Bußgeldern zu unrealistischen Maßnahmen gezwungen“, sagte Süme. Dabei reichten 24 Stunden bei offensichtlichen beziehungsweise sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße für eine juristische Einordnung nicht aus, insbesondere wenn es sich um Beiträge handle, die in einem größeren Kontext gesehen werden müssen. „Zwangsläufig erkennen wir bei starren Fristen die Gefahr einer Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams“, warnte Süme. „Es wird im Zweifel mehr gelöscht, als notwendig wäre.“


„Jede Online-Kommunikation kann von dem Gesetz betroffen sein“

Für befremdlich hält Bitkom die Hektik, mit der nun der Maas-Entwurf durch das Parlament gebracht werden soll, zumal das Problem seit mehr als zehn Jahren bekannt sei. So beklagt auch Verbands-Hauptgeschäftsführer Rohleder, dass etwa private Unternehmen künftig in wenigen Stunden oder Tagen Entscheidungen treffen sollen, die eigentlich eine umfassende Grundrechteabwägung erfordern. „Ob es sich bei einer Äußerung um Beleidigung, Verleumdung oder sonstige strafrechtlich relevante Aussage handelt, ist mit wenigen Ausnahmen nicht in kurzer Zeit und manchmal auch nicht abschließend ohne einen juristischen Instanzenweg zu klären“, sagte Rohleder. Der vorliegende Gesetzentwurf führe daher zu einem „Löschen auf Zuruf“.

Gravierend hält Rohleder auch, dass anders als in der öffentlichen Diskussion dargestellt, der Gesetzentwurf nicht nur zwei oder drei große soziale Netzwerke aus den USA im Blick habe, sondern praktisch alle Online-Communities, etablierte Bewertungsplattformen für Verbraucher und sogar Kommunikationsdienste wie Messenger oder E-Mail. „Grundsätzlich kann jede Online-Kommunikation von dem Gesetz betroffen sein“, sagte Rohleder. Etwa große Spieleplattformen, auf denen sich die Nutzer auch in Foren oder Chats austauschen, ebenso wie E-Mail-Kommunikation. „Angesichts der kurzen Fristen und der hohen Bußgeld-Androhungen werden sich die Anbieter gezwungen sehen, in Zweifelsfällen vorsorglich eine Äußerung zu löschen“, befürchtet der Experte. „Das hätte gravierende Auswirkungen auf die freie Rede im Netz.“

Rohleder schlägt daher vor, dass der Staat statt hoheitliche Aufgaben auf Privatunternehmen abzuwälzen, sein eigenes Engagement verstärkt. Eine Möglichkeit wäre, spezialisierte Teams in den zuständigen Behörden aufzubauen, die dafür sorgen, dass rechtswidrige Äußerungen auch online Konsequenzen haben. Dabei gehe es zum einen um im Online-Bereich geschulte Polizisten, die Präsenz in den sozialen Netzwerken zeigen, aber auch um Digitale Streetworker. Schon mit wenigen Hundert zusätzlichen Stellen bundesweit könne hier viel erreicht werden.

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßte den Ansatz der Regierung zwar grundsätzlich: „Für den DJV kann jedoch ebenfalls kein Zweifel daran bestehen, dass Meinungsfreiheit existenzielle Bedeutung für die Demokratie hat und die journalistische Verantwortung für Inhalte nicht an Plattformbetreiber delegiert werden kann.“
Problematisch sei deshalb aber schon der Geltungsbereich des Gesetzes. Da Medienunternehmen auch soziale Netzwerke als Vertriebswege nutzten, „ohne selbst Dienstanbieter dieser Telemedien zu sein, werden diese Medien und ihre journalistisch-redaktionellen Angebote von der beabsichtigen Gesetzgebung erfasst“, heißt es in einer DJV-Stellungnahme.

Maas kontert den Vorbehalten mit dem Hinweis, dass über die Frage, welche Inhalte strafbar sind, letztlich Gerichte entschieden. Das Bundesamt für Justiz - Anlaufstelle für Nutzerbeschwerden - wendet sich demnach an diese, wenn es der Auffassung ist, dass Inhalte strafbar sein könnten. „Unser Problem ist, dass nicht zu viel, sondern zu wenig strafbare Inhalte von den sozialen Netzwerken gelöscht werden“, sagte Maas. Nach monatelangen Verhandlungen mit den Unternehmen habe sich keine Besserung gezeigt, betonte er.

Laut einer Studie von jugendschutz.net entfernt Twitter gerade einmal 1 Prozent der gemeldeten strafbaren Inhalte, bei Facebook sind es 39 Prozent. Youtube steht demnach mit einer Löschquote von derzeit 90 Prozent mit Abstand am besten da.

Facebook beteuerte am Mittwoch hart daran zu arbeiten, Hass und Hetze zu entfernen. Aber: „Wie Experten bereits festgestellt haben, würde dieses Gesetz Privatunternehmen anstelle von Gerichten dazu zwingen, darüber zu entscheiden, welche Inhalte in Deutschland illegal sind“, sagte ein Facebook-Sprecher.

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