Hewrausgabe von Lobbyistennamen Abgeordnetenwatch verklagt Bundestag

Nach Meinung der Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de haben Bürger „ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Lobbyisten im Bundestag ein und aus gehen“. Das sieht der Bundestag anders – jetzt klagt die Initiative.

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Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de verklagt den Bundestag. Sie will wissen, welche Lobbyisten von den Fraktionen regelmäßig eingeladen werden. Quelle: dpa

Berlin Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de hat den Deutschen Bundestag auf Herausgabe von Lobbyistennamen vor dem Berliner Verwaltungsgericht verklagt. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Lobbyisten auf Einladung der Fraktionen im Bundestag ein und aus gehen“, erklärte Geschäftsführer Gregor Hackmack am Dienstag in Hamburg.

Die Organisation reagierte auf die Weigerung der Parlamentsverwaltung, die Namen jener Interessenverbände zu nennen, die mit Bewilligung der Fraktionsgeschäftsführer einen Bundestagshausausweis erhalten haben.

Bereits im April 2014 habe abgeordnetenwatch.de die Parlamentarischen Geschäftsführer der vier Bundestagsfraktionen gebeten, freiwillig die Namen der Interessenverbände offenzulegen. Während Grüne und Linke der Bitte gefolgt seien, hätten Union und SPD die Informationen unter Hinweis auf den Datenschutz verweigert.

Daraufhin habe die Organisation nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine offizielle Anfrage beim Deutschen Bundestag gestellt. Doch auch diese sei – wie auch der Widerspruch – abgelehnt worden.

Die Verwaltung habe darauf verwiesen, dass das Ausstellen der Hausausweise durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen bewilligt werde und sich das Ganze damit nicht um eine „öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe“, sondern um eine „parlamentarische Angelegenheit“ handele.

Dem widerspricht Hackmack: „Seinen Hausausweis bekommt ein Lobbyist nicht vom Parlamentarischen Geschäftsführer von Union oder SPD ausgehändigt und schon gar nicht bewilligt, sondern von einem Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Noch eindeutiger kann Verwaltungshandeln nicht sein.“

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