Hilfe für bedürftige Kinder Nachfrage nach dem Bildungspaket wächst

Der Start des Bildungspaketes für bedürftige Kinder vor zwei Jahren war mehr als holprig. Jetzt gibt es laut Ministerium mehr Nachfrage. Genauere Zahlen soll eine Zwischenbilanz Ende April liefern.

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Rund 2,5 Millionen Kinder können von den Bildungshilfen profitieren. Quelle: dpa

Berlin Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bildungspaketes für bedürftige Kinder wächst nach Aussage des Arbeitsministeriums die Nachfrage. „Die Nutzung der Bildungshilfen ist inzwischen deutlich besser geworden“, sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage. Gleichwohl gebe es von Kommune zu Kommune immer noch große Unterschiede. Medienmeldungen, nach denen im vergangenen Jahr rund 40 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel nicht abgerufen worden seien, könne er nicht bestätigen, sagte der Sprecher.

Von den Bildungshilfen können rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren, deren Eltern wegen Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen Hartz-IV, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Ende April will das Ministerium eine Zwischenbilanz vorlegen.

Zum Stichtag 31. März müssen die Länder dem Bund Rechenschaft über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel geben. Nicht genutztes Geld will das Bundesarbeitsministerium von den Kommunen zurückfordern. Eine grundlegende Überprüfung des vor zwei Jahren in Kraft getretenen Gesetzes soll noch in diesem Jahr starten und 2016 abgeschlossen werden.

Die Hilfen sind die Konsequenz aus einem Verfassungsurteil, in dem den Kindern bedürftiger Familien ein Teilhaberecht an Bildung und am kulturellem Leben Gleichaltriger zugesichert wird. Zum Bildungspaket gehören ein subventioniertes Mittagsessen in Kitas und Schulen, Zuschüsse zu Klassenfahrten und den Beiträgen für Sportvereine oder Musikschulen sowie bei Bedarf auch Geld für Nachhilfeunterricht. Wegen einer Bundesratsinitiative war unlängst das Antragsverfahren für die Hilfen vereinfacht worden. Die neuen Regelungen sollen zum Sommer in Kraft treten.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte in der vergangenen Woche auf eigene Schätzungen verwiesen, nach denen inzwischen etwa 60 bis 70 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern die Leistungen für ihre Kinder nutzen.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums ist keine Verlängerung der Ende 2013 auslaufenden Förderung für den Einsatz von Schulsozialarbeitern geplant. Dies war von Kommunen, Verbänden und auch von der Opposition mehrfach gefordert worden.

Die befristete Finanzierung von Schulsozialarbeitern durch den Bund war vor zwei Jahren Bestandteil des im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Kompromisses. Die Schulsozialarbeiter sollten die Startphase des Bildungspaketes begleiten. Eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund wirft allerdings wegen der Kulturhoheit der Länder auch verfassungsrechtliche Fragen auf.

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