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Hochwasserkatastrophe Von der Flut betroffene Unternehmen sollen bis Ende Oktober keinen Insolvenzantrag stellen müssen

Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen gebilligt. Der Bundestag muss die Änderungen noch beschließen.

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Die Bundesregierung will Unternehmern wie dem Gastronomen Wolfgang Ewerts nach der Katastrophe helfen. Quelle: dpa

Unternehmen, die wegen der verheerenden Flut im Juli in Schieflage geraten sind, sollen bis Ende Oktober keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das zuständige Justizministerium in Berlin mitteilte.

Der Bundestag muss die Änderungen aber noch beschließen. Reuters-Insidern zufolge wird dafür eine Sondersitzung erwogen, womöglich schon in der nächsten Woche, damit Firmen schnell Klarheit haben.

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: „Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben.“

Diesen seien bereits Hilfen in Aussicht gestellt worden. „Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen.“ Die Insolvenzantragspflicht solle deswegen für betroffene Betriebe rückwirkend ab dem 10. Juli bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden.

Im aktuellen Fall muss es laut Justizministerium einen Bezug zu den Unwettern im Juli geben. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist längstens bis Ende März 2022 angedacht.

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