Höcke-Hilferuf an Kultusminister AfD-Lehrer stemmt sich gegen Schulverweis

Wegen seiner Äußerungen zum Islam soll Björn Höcke nicht wieder in den Schuldienst zurückehren dürfen. Auf die Forderung von SPD, Grünen und FDP reagiert der AfD-Mann mit einem Hilferuf an seinen Dienstherrn in Hessen.

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Als AfD-Politiker macht Björn Höcke massiv mobil gegen den Islam. Deswegen hält die politische Konkurrenz es für ausgeschlossen, dass er jemals in seinen früheren Beruf als Lehrer zurückkehren kann. Quelle: AP

Berlin Der Chef der Thüringer AfD, Björn Höcke, erhofft sich die Rückendeckung vom hessischen Kultusminister Alexander Lorz (CDU). Hintergrund ist die Forderung von Vertretern der SPD, Grünen und der FDP, Höcke die Rückkehr in den Schuldienst zu verwehren.

Höcke hatte früher als Oberstudienrat Sport und Geschichte im nordhessischen Bad Sooden-Allendorf unterrichtet. Bis 2019 ist er in den Thüringer Landtag gewählt und für diese Zeit beurlaubt.

Auf seiner Facebook-Seite kritisiert Höcke die „neuerlichen Attacken aus den Reihen der Altparteien“ gegen ihn als beurlaubten Beamten des Landes Hessen „als Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“. Wer das freie Mandat eines Abgeordneten in Frage stelle, befinde sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes. „Ich möchte den hessischen Kultusminister Professor Lorz an seine Fürsorgepflicht erinnern und erwarte, dass er sich unverzüglich hinter seinen Beamten stellt“, so Höcke.

Der Vize-Vorsitzende der SPD, Thorsten Schäfer-Gümbel, hatte zuvor eine Rückkehr des AfD-Politikers in den hessischen Schuldienst ausgeschlossen – und dies mit Höckes Haltung zum Islam begründet. „Wer die Religionsfreiheit infrage stellt, verlässt den Boden unserer Verfassung, und ist zur Erziehung unserer Kinder ungeeignet. Sollte Herr Höcke also jemals in den Landesdienst zurückkehren, kann er auf keinen Fall unterrichten“, sagte Schäfer-Gümbel dem Handelsblatt.

Höckes Landtagsfraktion hatte sich in einem Beschluss vom 22. März deutlich gegen den Islam positioniert: „Die Religionsfreiheit ist kein „Supergrundrecht“, das sämtliche Aspekte des Islam unter den Schutz der Verfassung stellt.“ Im Interview mit der "Thüringischen Landeszeitung" vom 26. März antwortete Höcke zudem auf die Frage, ob es für ihn nicht infrage komme, den Islam unter die Religionsfreiheit zu stellen: „Nein. Die Religionsfreiheit ist kein Supergrundrecht.“ In Erfurt will die Thüringer AfD überdies den Bau einer Moschee verhindern.

Bei einem für Montag anberaumten Treffen zwischen der AfD-Spitze und dem Zentralrat der Muslime sollen Differenzen ausgeräumt werden. Auslöser ist das von der AfD Anfang Mai verabschiedete Parteiprogramm, in dem es heißt, „der Islam gehört nicht zu Deutschland“. Bei ihrem Parteitag in Stuttgart forderten die Teilnehmer eine Reihe von Einschränkungen für Muslime wie Verbote von Minaretten und der Vollverschleierung.


„Höckes Dienstherr sollte ein Disziplinarverfahren anstrengen“

Auch die hessischen Grünen lehnen eine mögliche Rückkehr Höckes in den Schuldienst aus. Sie bezogen sich dabei auf eine Erklärung des hessischen Kultusministers Alexander Lorz (CDU) Anfang des Jahres. Lorz hatte damals gesagt, er werde im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten „alles dafür tun, dass Herr Höcke nicht mehr Unterricht an einer unserer Schulen erteilt“. „Darin hat der Minister unsere volle Unterstützung. Niemand kann wollen, dass ein Lehrer Schüler unterrichtet, der die wichtigsten Grundwerte unserer Verfassung in Zweifel zieht“, sagten die beiden Landesvorsitzenden, Kai Klose und Daniela Wagner dem Handelsblatt.

Die FDP forderte ein Disziplinarverfahren gegen Höcke. „Fest steht, dass der Lehrer Höcke rein rechtlich betrachtet auch während seiner Beurlaubung seine Dienstpflicht verletzen kann“, sagte die Generalsekretärin der Liberalen, Nicola Beer, dem Handelsblatt.

Insbesondere die „populationsökologischen“ Aussagen Höckes und seine Theorien zum Islam seien „durchaus geeignet, um ein Disziplinarverfahren wegen der „Beeinträchtigung des Ansehens des Dienstherrn“ einzuleiten“, betonte die frühere hessische Kultusministerin. „Sein Dienstherr sollte ein solches Disziplinarverfahren anstrengen, an dessen Ende sogar seine Entlassung als Beamter stehen könnte.“

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt der Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, Joachim Wieland. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlange die dienstrechtliche Treuepflicht der Beamten, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung zu „bejahen“, auch soweit sie im Wege einer Verfassungsänderung veränderbar sei. „Die Äußerungen von Herrn Höcke verletzen diese Treueplicht, weil der Bau von Moscheen durch das Grundrecht der Religionsfreiheit geschützt ist und Herr Höcke sich über dieses Gebot der Verfassung hinwegsetzt“, sagte Wieland dem Handelsblatt.

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