Hohe Bußgelder bei Hasskommentaren Maas greift gegen Facebook & Co. durch

Justizminister Maas hatte den sozialen Netzwerken ein Ultimatum gestellt: Bis März sollten sie ihre Löschpraxis bei Hasskommentaren deutlich verbessern. Das ist nicht geschehen. Nun drohen drastische Geldbußen.

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Will Netzwerke zur Löschung von Hasskommentaren per Gesetz verpflichten: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Quelle: dpa

Berlin Die Botschaft von Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) an Justizminister Heiko Maas (SPD), in der Debatte um Hasskommentare im Internet endlich eine härtere Gangart einzuschlagen, war überdeutlich. Unter Verweis auf den Koalitionsvertrag forderte Kauder kürzlich in einem Brief an Maas, er solle schärfere Regelungen nicht nur ständig ankündigen, sondern nun auch konkrete Maßnahmen vorlegen.

„Wir verbessern den strafrechtlichen Schutz vor Beleidigungen in sozialen Netzwerken und Internetforen (…)“, wird die Marschrichtung im Koalitionsvertrag vorgegeben, „da die Folgen für die vor einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit diffamierten Opfer besonders gravierend sind.“ Einen Gesetzentwurf blieb Maas bisher schuldig, obwohl die Koalitionsfraktionen schon vor Wochen gemeinsam dafür trommelten, Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter sogar zur Löschung von  Inhalten zu verpflichten, wenn es sich dabei um strafrechtlich relevante Hassbotschaften, Beleidigungen und Verleumdungen handelt.

Nun geht Maas mit einem Gesetzentwurf in die Offensive – mit Maßnahmen, die es in sich haben. Den betroffenen Internetunternehmen drohen drastische Geldbußen, sollten sie in Zukunft nicht effektiver gegen Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung auf ihren Seiten vorgehen.

Der Entwurf setze „verbindliche Standards“ dafür, wie die Betreiber sozialer Netzwerke mit Beschwerden umgehen müssen, und verpflichte sie zur Löschung strafbarer Inhalte, sagte Maas. „Ein Verstoß gegen diese Organisationspflichten ist nach unserem Vorschlag eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro geahndet werden kann. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen.“  Damit geht Maas selbst über das hinaus, was SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann vorgeschlagen hatte. Oppermann hatte Bußgeld von 500.000 Euro ins Spiel gebracht, wenn Facebook beanstandete Meldungen nicht unverzüglich binnen 24 Stunden löscht.

Dass Maas nun deutlich schärfere Maßnahmen will, liegt daran, dass sich die Löschpraxis der Unternehmen nicht wirklich verbessert hat. Dabei hatten sie genau das versprochen, und sie waren sogar bereit angesichts der Vielzahl fremdenfeindlicher und rassistischer Hasskommentare im Netz in einer von Maas vor zwei Jahren eingerichteten Task Force mitzuarbeiten. Die beteiligten Unternehmen (Google, Facebook, Twitter) sicherten seinerzeit die unverzügliche Löschung rechtswidriger Hassbeiträge zu.

Doch Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben kaum zu Verbesserungen geführt. Als Beleg nannte Maas neue Zahlen, die die Organisation jugendschutz.net für das Justizministerium erhoben hat. Danach werden weiter zu wenige strafbare Inhalte gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht. Von den strafbaren Inhalten, die Nutzer melden, habe Twitter gerade einmal 1 Prozent und Facebook nur 39 Prozent gelöscht. Dass es besser geht, zeige Google mit der Plattform Youtube, so Maas weiter. Hier würden mittlerweile 90 Prozent der von Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte gelöscht. Vor diesem Hintergrund sieht sich Maas nun zu einem härteren Durchgreifen veranlasst. „Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen“, sagte er. „Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen.“


Digitalwirtschaft kritisiert Maas-Pläne scharf

Und Maas hat dabei nicht nur Hasskommentare im Blick, sondern auch gefälschte bzw. manipulierte Nachrichten. Damit werde aber nicht etwa eine „Wahrheitskommission“ eingerichtet, betonte er. Vielmehr sollen die vorgeschlagenen Regeln auch „ein Mittel gegen strafbare Fake News“ sein. Das ist dann der Fall, wenn solche Inhalte etwa die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder der üblen Nachrede erfüllen.

Nach Maas‘ Entwurf müssen die Betreiber sozialer Netzwerke ein „wirksames und transparentes Beschwerdemanagement“ vorhalten. Soll heißen: Den Nutzern muss nicht nur ein Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anbieten, die gemeldeten Inhalte müssen auch unverzüglich auf strafrechtliche Relevanz geprüft und bei „offensichtlicher“ Strafbarkeit innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht oder gesperrt werden. Für andere strafbare Inhalte gilt eine Löschfrist von 7 Tagen.

Künftig sollen die betroffenen Unternehmen zudem verpflichtet werden, vierteljährlich über ihren Umgang mit Beschwerden Auskunft zu geben. Sie müssen dann öffentlich mitteilen, wie viele Beschwerden bei ihnen eingegangen sind und wie darüber entschieden wurde.

Unternehmen, die ein solches Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig einrichten, müssen dann mit Geldstrafen rechnen. Zumal der Gesetzgeber in diesem Fall davon ausgeht, dass strafbare Inhalte nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gelöscht werden. Eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person soll nach den Vorstellungen des Justizministeriums mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro belangt werden können werden. Gegen das Unternehmen selbst soll die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro betragen. Geldbußen soll selbst dann verhängt werden können, wenn das soziale Netzwerk seiner Berichtspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommt.

Sollte das Unternehmen seinen Sitz im Ausland haben, greifen die Strafen dennoch. Denn soziale Netzwerke sollen unabhängig von ihrem Sitz verpflichtet werden, für Zustellungen in Bußgeldverfahren und in zivilgerichtlichen Verfahren einen verantwortlichen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich zuletzt gegen härtere Auflagen für Plattformbetreiber ausgesprochen. Und auch die Digitalwirtschaft stemmt sich vehement gegen Maas’ Pläne. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco stößt sich vor allem an der verpflichtenden 24-Stunden-Löschfrist.

Die Erfahrungen der eco-Beschwerdestelle zeigten, dass 24 Stunden zur Einordnung juristischer Grenzfälle häufig nicht ausreichten, „da die zu prüfenden Sachverhalte in vielen Fällen juristisch sehr komplex sind“, sagte Eco-Vorstand Oliver Süme dem Handelsblatt. „Sollte dieses gesetzliche Zeitfenster kommen, haben wir bald eine wahllose Löschkultur im Internet, weil Unternehmen dann nicht mehr gründlich prüfen, sondern im Zweifel Inhalte schnell löschen, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Exorbitant hohe Bußgelder befördern den Druck zu Löschen zusätzlich“, so Süme.


Lob von Koalition und Opposition

Der Hauptgeschäftsführer des IT-Verbands Bitkom, Bernhard Rohleder, hielt Maas und dessen Ministerium vor, sich seiner originären Pflicht zu entledigen und die entsprechenden staatlichen Aufgaben bei der Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts auf privatwirtschaftliche Unternehmen auszulagern. „Angesichts der vielen Unbestimmtheiten des Gesetzesvorschlags, unrealistisch kurzer Fristen und der hohen Bußgelder wird dies dazu führen, dass Plattformbetreiber Inhalte im Zweifelsfall eher löschen werden“, sagte Rohleder dem Handelsblatt. „Folge des Gesetzesentwurfes wäre eine Löschorgie, die auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen wird.“

Von Facebook lag zunächst nur eine Stellungnahme zu den neuen Zahlen und nicht zu dem Gesetzentwurf vor. „Wir sind natürlich sehr enttäuscht über die Ergebnisse“, teilte der US-Konzern mit. Es würden nun alle Berichte sorgfältig geprüft, „um die Art und Weise, wie wir vorgehen, weiter zu verbessern“. „Bis Ende des Jahres werden über 700 Personen in Berlin gemeldete Inhalte für Facebook bearbeiten“, hieß es weiter.

Rückendeckung bekam Maas aus den Koalitionsfraktionen. Es sei sei erfreulich, dass der Minister nach Monaten des Zögerns „die Daumenschrauben anzieht“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), dem Handelsblatt. Handeln sei dringend geboten. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil sprach von abgewogenen Vorschlägen, die Maas vorgelegt habe. Damit greife er die zentralen Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion auf. „Die sozialen Netzwerke können sich nicht länger ihrer Verantwortung entziehen“, sagte Klingbeil dem Handelsblatt.

Zugleich warnte er vor „Aktionismus“ wie Strafrechtsverschärfungen. Das lehne lehne er klar ab. Details würden im parlamentarischen Verfahren beraten werden.  SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hält eine schnelle Einigung mit dem Koalitionspartner für möglich. „Heiko Maas setzt mit seinem Vorschlag für bußgeldbewährte Compliance-Regeln genau die richtigen Maßstäbe“, sagte er.

Das meint auch die Opposition. Der Ansatz, Firmen ein Bußgeld auferlegen zu wollen, gehe in die richtige Richtung, „denn Großkonzerne müssen verstärkt in die Verantwortung genommen werden“, sagte die Linken-Vorsitzende Katja Kipping. Für die Vorsitzende des Verbraucherausschusses des Bundestages, Renate Künast (Grüne), ist der Entwurf längst überfällig. Ihr Fraktionskollege Konstantin von Notz warnte daher vor weiteren Verzögerungen. „Maas späte Kehrtwende nützt nichts, wenn sie im Kabinett verendet.“ Nach der „Vollbremsung“ durch die Ministerkollegin Zypries bleibe abzuwarten, ob nach der Ressortabstimmung noch ein effektiver Gesetzentwurf vor Ende der Wahlperiode übrig bleibt.

Für Maas sind die auf Deutschland bezogenen nationalen Regelungen allerdings nur der Anfang. „Am Ende brauchen wir für europaweit agierende Unternehmen auch europäische Lösungen“, sagte er. Seine Regelungsvorschläge werde er daher jetzt der Europäischen Kommission übermitteln und auch dem Rat der Justiz- und Innenminister vorstellen. „Wir wollen den Prozess auf europäischer Ebene weiter vorantreiben“.

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