Hohe Immobilienwerte Bayern fordert höhere Freibeträge für die Erbschaftsteuer – und eine Regionalisierung

Landshut in Bayern Quelle: imago images

Wegen der steigenden Immobilienbewertungen drängt die CSU-Regierung, dass die Länder die Freibeträge selbst bestimmen sollten. Außerdem sollten sie auch endlich angehoben werden. Das verursacht Druck auf Lindner.

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Der Brief birgt Sprengstoff und fängt doch freundlich an. Unter dem Betreff „Regionalisierung der Erbschafts- und Schenkungsteuer“ schreibt der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) an die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die persönlichen Freibeträge „wurden seit 2009 und damit seit 13 Jahren nicht mehr angepasst“. Und schiebt hinterher den Satz: „Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf.“ Das Schreiben datiert von diesem Dienstag und liegt der WirtschaftsWoche vor.

Der bayerische Finanzminister schlägt vor, zum einen die Freibeträge deutlich zu erhöhen. Zum anderen will Füracker eine Regionalisierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichen. Hintergrund sind die hohen Immobilienpreise, die vor allem im Großraum München weit stärker als im Bundesdurchschnitt in die Höhe geschossen sind. 

Damit wird die Bundesregierung unter Druck gesetzt. Und insbesondere das von der FDP besetzte Bundesfinanzministerium. Denn ausgerechnet das Haus von FDP-Chef Christian Lindner hatte im großen Jahressteuergesetz fast unbemerkt eine Änderung der Bewertungskriterien beim Übertragen von Wohnungen und Häusern eingefügt, die Anfang 2023 zu teilweise heftigen Höherbewertungen und damit Steuerzahlungen führen dürfte.

Schützenhilfe für Lindner

Zwar überlegt Lindner nun selbst, die Freibeträge zu erhöhen. Er muss aber mit heftigem Widerstand seiner Koalitionspartner SPD und Grüne rechnen, die vielmehr auf deutlich höhere Erbschaftsteuern drängen. Damit käme der Vorstoß aus Bayern für Lindner am Ende doch ganz gelegen. 

Tatsächlich könnten die unionsgeführten Bundesländer ähnlich wie beim Bürgergeld das Jahressteuergesetz blockieren und den Vermittlungsausschuss anrufen. Entsprechende Überlegungen gibt es nach Informationen der WirtschaftsWoche in CDU- und CSU-Kreisen.

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Gute Argumente sieht Bayerns Finanzminister Füracker auf seiner Seite. Er schreibt: „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind die Freibeträge so auszugestalten, dass bei Erwerbern aus dem engsten Familienkreis der deutlich überwiegende Teil, bei kleinen Vermögen der gesamte Erwerb steuerfrei bleibt.“ Da Gericht sehe hierfür den durchschnittlichen Wert selbst genutzten Wohneigentums als geeigneten Maßstab an.

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