Hygiene-Ampel kommt Verbraucherschutz oder doch bloß Gastronomen-Pranger?

Der NRW-Landtag hat die Hygiene-Ampel verabschiedet. Künftig soll sie in Restaurants und Bäckereien hängen. Während die einen das als Sieg für die Verbraucher feiern, sehen Gastronomievertreter rot.

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Entwurf für die

Es ist Mittagszeit, als die Abgeordneten im Landtag NRW eine Entscheidung treffen, die die Gastronomie verändern wird. Verbraucherschützer freuen sich. So manchem Metzger, Bäcker oder Restaurantbetreiber dürfte der Appetit aber vergehen. Die Hygiene-Ampel kommt. Vom Discounter über den Wochenmarkt bis hin zum großen Lebensmittelkonzern gilt die Ampel künftig für 150.000 Betriebe in NRW.

Hygiene-Ampel? Was ist das?

Die Umschreibung für das „Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung“, kurz „Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz“, noch kürzer „KTG“. Das wurde am Mittwoch vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet und sorgt für mächtig Wirbel in der Gastronomie.

Von Pferdelasagne und Ehec-Sprossen
Abermillionen Schokoriegel mussten in die Werkstatt – sozusagen. Nachdem eine Kundin in einem Mars-Riegel auf ein Stück Plastik gebissen hatte, begann der Hersteller mit einer gigantischen Rückruf-Aktion. Sie galt für alle Staaten der Europäischen Union, mit Ausnahme von Bulgarien und Luxemburg. Betroffen waren Riegel der Marken Mars und Snickers; zudem alle Produkte der Marke Milky Way Minis und Miniatures sowie mehrere Celebrations-Mischungen mit diesem Mindesthaltbarkeitsdatum. Quelle: dpa
Pro Jahr konsumiert ein Deutscher durchschnittlich 107 Liter Bier. Und damit nicht nur, streng nach dem deutschen Reinheitsgebot, Wasser, Hopfen, Hefe und Malz, sondern auch noch eine gerüttelte Menge Glyphosat – das weltweit meist eingesetzte Pestizid. In deutschen Bieren wurden Mikrogrammwerte deutlich über den Grenzwerten für Trinkwasser gemessen, im krassesten Fall 300-fach über dem Grenzwert. Direkte Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Quelle: dpa
In Dänemark stellte sich 2014 heraus, dass Produkte des Wurstherstellers Jørn A. Rullepølser mit Listerien-Bakterien verseucht waren. Listerien sind für gesunde Menschen in aller Regel ungefährlich, allerdings ein Risiko für immungeschwächte Personen und schwangere Frauen. In Dänemark starben innerhalb von 30 Tagen zwölf Menschen, 15 weitere erkrankten. Der Betrieb wurde geschlossen, die Produkte zurückgerufen. 160 Kilogramm waren auch an einen deutschen Supermarkt in Schleswig-Holstein an der dänischen Grenze gegangen – sie waren bereits verkauft, bevor sie sichergestellt worden konnten. Verbraucher wurden gebeten, die Wurst zu vernichten oder zurückzugeben. Quelle: dpa
Das Unternehmen Vallée-Verte rief die zwei Käsesorten „Saint Marcellin“ und „Saint Felicien“ zurück. In den Produkten der französischen Käserei Fromageries L'Etoile wurden Coli-Bakterien nachgewiesen. Diese können innerhalb einer Woche nach Verzehr zu teils blutigem Durchfall, Bauchschmerzen, Erbrechen sowie Fieber führen. Gerade bei Kindern besteht außerdem die Gefahr von Nierenkomplikationen. Quelle: dpa
2014 deckte die „Zeit“ auf: Das Neuland-Gütesiegel, gegründet vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), dem deutschen Tierschutzbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerlicher Landwirtschaft, als ganz besonderes Qualitätssiegel hielt bei Brathühnchen nicht so ganz, was es versprach. Eigentlich sollten Neulandtiere aus Freilandhaltung stammen, gefüttert mit Körnern aus der Region. Tatsächlich stammen in Norddeutschland viele Tiere aus einem ganz gewöhnlichen industriellen Schlachtbetrieb in Niedersachsen. Quelle: dpa
Zusammen mit der Ehec-Epidemie wohl der aufsehenerregendste Lebensmittel-Skandal der vergangenen Jahre: 2013 stellte sich heraus, das Rindfleisch in mehreren Fertiglasagnen aus der Tiefkühlung war eigentlich Pferd. Im Anschluss wurden in Labortests rund 70 Fälle von falsch etikettierten Fertigprodukten nachgewiesen. Die größte Menge an Pferdelasagne gab es in Nordrhein-Westfalen mit 27 Fällen, gefolgt von Hessen (13), Baden-Württemberg (8) und Bayern (8). Weitere betroffene Länder waren Mecklenburg-Vorpommern (5), Brandenburg (4) und Hamburg (2). Quelle: Reuters
Begonnen hatte der Skandal in Irland und Großbritannien, wo bereits im Januar Hamburger-Frikadellen auftauchten, die Spuren von Pferd enthielten. Bei Hamburgern der Marke Tesco waren es sogar deutlich mehr als nur „Spuren“: Sie bestanden zu 23 Prozent aus Pferdefleisch. Die Tiefkühl-Hackbällchen „Köttbullar“ der Möbelhaus-Kette Ikea in tschechischen Häusern enthielten ebenfalls Pferd und flogen daraufhin aus dem Sortiment – zum Ausgleich landete in schwedischen Tiefkühlregalen Lasagne mit einem Pferdefleischanteil von bis zu 100 Prozent. In ganz Europa wurden schließlich Händler festgenommen, die falsch deklariertes Fleisch verkauften. Quelle: AFP

Mit dem neuen Gesetz (zum Entwurf) setzen sich die Regierungsparteien SPD und Grüne gegen den Widerstand der Opposition und der Gastronomieverbände durch.

Was steckt dahinter?

Für die Hygiene-Ampel sollen Daten, die bereits seit Jahren erhoben werden, ausgewertet, aufbereitet und für Kunden sichtbar ausgehangen werden. Die Unterstützer des Gesetzes argumentieren, dass nun Transparenz geschaffen werde und schwarze Schafe auch für Kunden schnell erkennbar seien. "Weil es Transparenz fördert, bringt es zusätzlich auch den Qualitätswettbewerb unter den Anbietern in Schwung. Denn wenn Kunden der ‚Qualitätsroute‘ folgen, stärkt diese Abstimmung mit den Füßen die verantwortungsvoll wirtschaftenden Unternehmen“, sagt etwa Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Lebensmittelkontrollen in anderen Ländern

Das Bewertungssystem ist – in verschiedenen Fassungen – seit mehr als acht Jahren in der Diskussion. Im vergangenen Jahr gab es zunächst zwei Pilotversuche in Duisburg und Bielefeld, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember untersagt wurden – weil die gesetzliche Grundlage fehlte. Von der Einführung der Ampel, die zeigen soll, wie sauber in einem Gastronomiebetrieb gearbeitet wird, sind in NRW rund 150.000 Betriebe betroffen. 

Wie ist die Ampel aufgebaut?

Grün, Gelb, Rot. Nach dem Vorbild einer Verkehrsampel gibt die Hygiene-Ampel das Ergebnis der Behördenkontrolle an. Für aufgefallene Mängel – das umfasst Ungezieferbefall genauso wie schlampige Kennzeichnung – gibt es Maluspunkte, im Extremfall 73.

Laut Gesetzesentwurf erfolgt die Einteilung schließlich so:

0 - 36 Punkte (Grün): „Anforderungen erfüllt“ - keine oder wenige geringfügige Mängel festgestellt

37 - 54 Punkte (Gelb): „Anforderungen teilweise erfüllt“ - mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel festgestellt

55 - 73 Punkte (Rot): „Anforderungen unzureichend erfüllt“ - mehrere schwerwiegende Mängel festgestellt

Ein Pfeil soll die genaue Positionierung zeigen. Ganz nah an Grün oder doch eher Dunkelgelb.

NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel feiert die Entscheidung als Sieg für die Verbraucher und Transparenz.

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