Die deutsche Wirtschaft erfüllt die selbst gesteckten Ziele bei der Integration von Flüchtlingen offenbar nicht. 88 Prozent der Firmen haben bislang keine Asylberechtigten oder andere Flüchtlinge als Praktikanten, Lehrlinge oder Arbeitskräfte aufgenommen, ergibt eine Umfrage des Münchner Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo im Auftrag der WirtschaftsWoche. Das Institut befragte knapp 500 Firmen aus Industrie, Bau, Handel und Dienstleistung.
Mehr als die Hälfte der Betriebe, die sich Flüchtlingen öffnen, gewähren zunächst ein Praktikum, 40 Prozent von ihnen stellen Hilfskräfte ein. Ihre Erwartungen an die Neuen sehen Arbeitgeber in der Industrie und auf dem Bau zu einem Drittel nicht erfüllt, besser sind die Erfahrungen im Handel und bei Dienstleistern, die nur zu knapp zehn Prozent enttäuscht, häufiger aber positiv überrascht wurden.
Als Einstellungshindernisse nennen die befragten Unternehmer zu viel Bürokratie und politische Vorgaben. Knapp ein Drittel beurteilt ein Übermaß an Vorschriften als Problem. Am schwierigsten sei aber, dass viele Flüchtlinge kaum Deutsch könnten (76 Prozent) und eher schlecht ausgebildet seien (49 Prozent). Geflüchtete seien „bestenfalls die Fachkräfte von übermorgen“, sagt der Chef des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger. Ihre Qualifikationen bezeichnet er als „eher ernüchternd“.
Was Flüchtlinge dürfen
Wer eine sogenannte Aufenthaltsgestattung bekommt, darf nach drei Monaten in Deutschland eine betriebliche Ausbildung beginnen. Wer geduldet ist, kann vom ersten Tag an eine Ausbildung machen. In beiden Fällen ist jedoch eine Erlaubnis durch die Ausländerbehörde nötig.
Gleiches gilt für Praktika oder den Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges, soziales Jahr: Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach drei Monaten ohne Zustimmung der ZAV damit beginnen, wer den Status „geduldet“ hat, darf das ab dem ersten Tag.
Wer studiert hat und eine Aufenthaltsgestattung besitzt, darf ohne Zustimmung der ZAV nach drei Monaten eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung aufnehmen, wenn sie einen anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen und mindestens 47.600 Euro brutto im Jahr verdienen werden oder einen deutschen Hochschulabschluss besitzen (unabhängig vom Einkommen).
Personen mit Duldung können dasselbe bereits ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Personen mit Aufenthaltsgestattung können nach vierjährigem Aufenthalt jede Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV aufnehmen.
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