Im Bundestag gilt teils weiter Sechs-Monats-Frist Zweierlei Maß beim Genesenenstatus

Mit Polizeiabsperrungen und Wasserwerfern wird am Morgen vor der Orientierungsdebatte zu einer SARS-CoV-2-Impfpflicht im Bundestag das Reichstagsgebäude gesichert. Quelle: dpa

Wie lange gilt der Genesenenstatus in Deutschland? Das lässt sich nicht eindeutig beantworten – denn: Trotz der Verkürzung von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist.

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Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger gilt im Bundestag teilweise weiter die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen, sagte ein Sprecher am Dienstag. Geregelt werde dies durch die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD). Für den Zugang zum Arbeitsplatz, also zu den Büros von Abgeordneten, Fraktionen und Bundestagsverwaltung, gelte hingegen die auf 90 Tage verkürzte Frist nach dem Infektionsschutzgesetz. Zuerst hatte die „Bild“ darüber berichtet und von einem „Corona-Sonderrecht“ geschrieben, das sich der Bundestag gönne.

Die Allgemeinverfügung verweist zum Genesenenstatus nach Angaben des Sprechers auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Diese habe, als die Verfügung erlassen worden sei, den Zeitraum von mindestens 28 Tagen und höchstens 6 Monaten vorgesehen. Das gelte weiterhin.

Die Regelung kann von Bundestagspräsidentin Bas über eine Änderung ihrer Allgemeinverfügung angepasst werden. „Angesichts der sehr dynamischen Lage, die mit einigen Unsicherheiten verbunden ist, des gestrigen Bund-Länder-Treffens, der Erfahrungen der aktuellen Sitzungswoche und des weiteren Pandemiegeschehens wird fortlaufend analysiert, ob Änderungen der Allgemeinverfügung angezeigt sind“, erklärte der Bundestagssprecher.

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Aus den Reihen der Unionsfraktion kam deutliche Kritik. „Ich fände es ehrlich gesagt seltsam, wenn im Bundestag etwas Anderes gelten würde als in Deutschland insgesamt“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Thorsten Frei (CDU). Die Frage der Dauer der Geltung des Genesenenstatus sei in allererster Linie medizinisch zu beantworten. Deswegen betreffe es Bundestagsabgeordnete genauso wie andere.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt machte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verantwortlich. „Den Genesenenstatus fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit“, erklärte der CSU-Politiker am Dienstag. „Damit hat Lauterbach der Demokratie einen echten Bärendienst erwiesen.“

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