Impfpflicht am Arbeitsplatz 3G: „Die Arbeitgeber sind in einem Widerspruch gefangen“

Zugang nur für Geimpfte und Genesene sieht die 2G-Regel vor. Unternehmen in Deutschland fällt die Umsetzung schwer, da die passenden rechtlichen Rahmenbedingungen fehlen. Quelle: imago images

Es gibt einen Höchstwert bei den Corona-Neuinfektionen, das Robert Koch-Institut verschärft die Risikobewertung. Deutschlands oberste Betriebsärztin spricht im Interview über den Coronaschutz am Arbeitsplatz.

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Die Betriebsärztin Anette Wahl-Wachendorf ist Vizepräsidentin beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW). In Berlin arbeitet sie als ärztliche Direktorin bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau).

WirtschaftsWoche: Frau Wahl-Wachendorf, bald beginnt der dritte Winter mit Corona. Wie stellen sich Unternehmen darauf ein, wenn die Infektionen trotz Impfungen rapide steigen?
Anette Wahl-Wachendorf: Wir haben uns an die Pandemie ein Stück weit gewöhnt. Das hat durchaus positive Seiten, bedeutet aber oft, dass die Menschen nachlässiger werden. Die AHA-Regeln, das Tragen der Atemschutzmaske, Händewaschen und Abstand halten, sind weiter dringend erforderlich. Ich empfehle allen Arbeitgebern, die Regeln immer wieder in Erinnerung zu rufen und das Nötige zu tun wie Desinfektionsmittel bereitzuhalten und zu lüften.

Ist es aus ärztlicher Sicht sinnvoll, dass Unternehmen teils nach der 3G-Regel den Zugang in Betriebsräume erlauben? Also nur noch Geimpfte, Genesene oder frisch Getestete?
Das ist sinnvoll. Gerade in Betrieben, in denen die Gefährdung hoch ist zum Beispiel bei Publikumsverkehr ist das zwingende Notwendigkeit.

Wie sieht es mit der 2G-Regel aus, dass nur noch Geimpfte oder Genesene an bestimmten Arbeitsplätzen tätig sein können?
Wir brauchen hier ein grundsätzliche gesellschaftliche Debatte dazu, insbesondere an Arbeitsplätzen im Gesundheitswesen wie Krankenhaus und Altenheim. Risiken für Schutzbedürftige zu mindern, muss oberstes Gebot sein.

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Was muss die Politik für diesen Corona-Winter liefern, damit Angestellte und Arbeitgeber gut durchkommen?
Sie muss klare Aussagen liefern und klare Vorgaben machen. Auch die Ständige Impfkommission, die STIKO, sollte eindeutig kommunizieren. Ein Beispiel: Die Corona-Schutzverordnung birgt einen Widerspruch, den die Regierung auflösen muss. Bislang dürfen nicht alle Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen. Zugleich hat die Politik festgelegt, dass die, die in Quarantäne müssen und ungeimpft sind, keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Man darf nicht fragen, muss das aber im Zweifelsfall wissen. Da sind Arbeitgeber durch die Politik in einem Widerspruch gefangen.

Mehr zum Thema: Rund um die Welt lockern Regierungen trotz steigender Infektionszahlen die Corona-Maßnahmen. Nur China will seinen Kurs nicht ändern und hält an einer „Null-Covid-Strategie“ fest. Der Aufwand ist gewaltig.

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