Impfreihenfolge Impfungen durch Betriebsärzte: Dürfen Arbeitgeber eine Impfpflicht anordnen?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass ab Montag die Priorisierung von Impfstoffen aufgehoben wird. Quelle: dpa

Ab Montag impfen die Betriebsärzte mit. Die Konzerne sind vorbereitet, doch es fehlt weiterhin an Dosen. Ob und für wen Arbeitgeber eine Impfflicht anordnen dürfen, ist unklar. Sie setzen auf Appelle – und womöglich Prämien.

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Mit rund 211.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehört die Deutsche Bahn zu den größten Arbeitgebern in Deutschland, täglich sind Zugbegleiterinnen und Ticketverkäufer in direktem Kontakt mit Kunden. Gerne würde die Bahn sie deshalb vor einer Coronainfektion durch Impfungen schützen – doch wenn ab diesem Montag auch die Betriebsärztinnen und -ärzte mitimpfen dürfen, steht nur wenig Impfstoff zur Verfügung: rund 2000 Dosen Biontech bekommt die Bahn in der ersten Wochen geliefert. Die Menge dürfte schnell verspritzt sein in den zehn Impfzentren, die die Bahn bundesweit für ihre Angestellten hochgezogen hat. Dem Staatskonzern geht es damit ähnlich wie vielen Firmen in Deutschland.

Seit Wochen sind die Unternehmen vorbereitet, wie Daimler im Mercedes-Werk Sindelfingen haben seit Ende April ihre betriebseigenen Impfzentren startbereit gemacht – doch erst an diesem Montag, wenn bundesweit die Impfpriorisierung aufgehoben wird, dürfen auch die Betriebsärzte offiziell mitimpfen. Einige rechtliche Fragen, etwa nach der Anordnung einer Impflicht oder der Frage nach dem Impfstatus, sind aus Sicht der Arbeitgeber allerdings noch nicht eindeutig geregelt.

Drei Millionen Impfstoff-Bestellungen – aber nur 702.000 Dosen

Wie groß der Bedarf an betrieblichen Impfungen ist, zeigen die Vorbestellungen für die erste Woche: Knapp drei Millionen Dosen haben die rund 6000 Betriebs- und Werksärzte bei den Apotheken nach Angaben des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels bestellt – zugeteilt bekamen sie vom Bundesgesundheitsministerium aber lediglich rund 702.000 Dosen Biontech, macht im Schnitt 120 Dosen pro Arzt.

„Wir können hier also allenfalls von einem Warm-up sprechen – für eine echte Impfexplosion reichen diese Dosen aber nicht aus“, kritisiert Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bereits in der ersten Woche würden in den Unternehmen und Betrieben mehr als 6000 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte zum Impfen bereit stehen. „Dieses Potenzial gilt es jetzt auch zu nutzen, damit wir endlich Strecke machen. Deshalb müssen die Impfzuteilungen jetzt schnell gesteigert werden“, fordert er.

Darauf setzen auch die Unternehmen. So hat die Allianz beispielsweise an ihren 15 zentralen Standorten in Deutschland 27 Impfstraßen eingerichtet, 2500 Dosen könnten dort täglich verimpft werden, sagt ein Sprecher – geliefert bekomme der Konzern aber lediglich 3200 Dosen für die erste Woche. „Wir hoffen, dass es in der Folge zügig zur Auslieferung von größeren und ausreichenden Mengen kommt, um unsere Impfzentren mit voller Kapazität betreiben zu können“, erklärt der Sprecher. Geimpft würden neben den Mitarbeitern auch deren Angehörigen, sowie die Allianz-Vertreterinnen und Vertretern und deren Angestellte. Rund 75.000 Personen werden sich nach Schätzungen des Unternehmens über die konzerneigenen Zentren impfen lassen.

Auch bei Daimler haben sich mehr als 70.000 Beschäftigte für die Impfungen registriert, mehr als 70 Betriebsärzte und 200 medizinische Fachangestellte stehen bereit, theoretisch könnten sie über die konzerneigenen Impfzentren an den verschiedenen Standorten täglich mehr als 3000 Impfungen schaffen – doch auch sie müssen mit der knappen Zuteilung haushalten: 102 Dosen gibt pro Arzt in der ersten Woche, nur 84 sind es in der zweiten, erklärt Martin K. Riedel, Ärztlicher Koordinator für Pandemiemanagement bei Mercedes-Benz, via LinkedIn „Dies ist weit weg von der Volllast unserer Impfzentren.“

Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen?

Bosch könnte sogar noch mehr Impfungen schaffen: „Bis zu 6000 Menschen pro Tag an den rund 50 Standorten in Deutschland“, erklärt eine Sprecherin – doch auch dort herrscht Knappheit: Lediglich 5000 Impftermine insgesamt kann das Unternehmen in der ersten Woche voraussichtlich vergeben. Bosch rate deshalb seinen Beschäftigten, „auch die Angebote der Impfzentren und Hausärzte zu nutzen, wo immer möglich“.



Aber darf der Arbeitgeber überhaupt Mitarbeiter fragen, ob sie geimpft sind oder nicht? „Ein Fragerecht kann in Einzelfällen bestehen, wenn Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Information hat und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung seiner Daten das Interesse des Arbeitgebers an der Erhebung dieser Daten nicht überwiegt“, heißt es in einem Leitfaden von der BDA. „Ausdrücklich geregelt“ sei diese Erlaubnis zur Erhebung des Impfstatus nach Paragraf 23 des Informationsschutzgesetzes allerdings nur für die dort aufgezählten Einrichtungen im Gesundheitsbereich, wie Krankenhäuser, Arztpraxen oder ambulante Pflegedienste.

Appelle und Anreize durch Prämien

Unklar ist nach Ansicht der BDA, ob der Arbeitgeber Impfungen verpflichtend anordnen kann. „Diese Frage ist bislang nicht abschließend geklärt“, heißt es im Leitfaden. Es sei „nach einer Interessenabwägung im konkreten Fall zu beurteilen“, ob die Anordnung durch den Betriebsarzt in Einzelfällen zulässig sei. Eine solche Impfpflicht würde zwar dem „betrieblichen Gesundheitsschutz und einem störungsfreien Arbeitsablauf“ dienen, greife „allerdings in die körperliche Unversehrtheit der Beschäftigten ein“ sei deshalb „mit den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer abzuwägen“.

Um die Impfbereitschaft zu erhöhen, empfiehlt die BDA, dass die Arbeitgeber über die Wirkung der Impfung aufzuklären sowie ein Appell an die Beschäftigten zu richten. Sinnvoll sei womöglich auch, die Zeit für die Impfung als Arbeitszeit zu deklarieren – das sei sie zwar eigentlich nicht, wenn die Impfung durch Betriebsärzte „lediglich ermöglicht“ werde und der Arbeitnehmer frei entscheiden könne, ob er das Angebot annimmt. Aber die Impfzeit zur Arbeitszeit zu machen, könne durchaus „ein Anreiz“ sein.

Diskutiert wird auch eine Erhöhung der Impfbereitschaft durch Prämien. Sie dürfe vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt werden, wenn Beschäftige „ein von ihm unterbreitetes Impfangebot wahrnehmen und dadurch einen Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsschutz leisten“. Gutscheine oder Geldprämien könne eine Möglichkeit sein, darin liege „kein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot“ vor, heißt es im BDA-Leitfaden. Voraussetzung sei aber, „dass die Höhe der Prämie nicht geeignet ist, auf den Arbeitnehmer so großen Druck auszuüben, dass es sich für ihn wie ein Impfzwang darstellt“.

Sollte ein „Gesundheitsschaden“ entstehen in Folge einer im Betrieb durch Betriebsärzte durchgeführten Impfung, haftet nach Ansicht der BDA aber wiederum nicht der Arbeitgeber. „Eine Impfung ist, auch wenn sie durch Betriebsärzte durchgeführt wird, nicht betrieblich veranlasst“, heißt es in dem Leitfaden.

Betriebsärzte dürfen auch Angehörige impfen

Impfen dürfen die Betriebsärzte übrigens nach Angaben der BDA nicht nur die eigenen Mitarbeiter, sondern auch „Grenzpendler und Saisonarbeiter“ und Dritte wie Angehörige, Anwohner und Zulieferer.

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Gute Erfahrungen mit Impfungen im Betrieb hat bereit BASF gemacht. Seit dem 14. April impft das Unternehmen im Rahmen eines Modellprojekts am Standort Ludwigshafen, an dem rund 40.000 Menschen arbeiten. Rund 14.500 Mitarbeitende haben aus dem landeseigenen Kontingent von Rheinland-Pfalz bereits eine Erstimpfung erhalten, rund 3300 Beschäftigte eine Zweitimpfung, wobei die Impfreihenfolge für die Priorisierungsgruppen „strikt eingehalten“ worden sei, erklärt ein Sprecher. Nach Aufhebung der Impfpriorisierung könnten sich ab nun alle Beschäftigten registrieren – die Nachfrage sei groß: „Der Impfstoff wird verimpft, wie er reinkommt.“

Viele der betrieblichen Impfstellen werden aber womöglich schneller leerlaufen als noch während der Vorbereitungen im Frühjahr gedacht: Denn mehr als 45 Prozent der Bevölkerung bereits ihre erste Impfung erhalten.

Mehr zum Thema: Ab dem 7. Juni ist die Impfreihenfolge aufgehoben. Doch wie viele Dosen die Hersteller liefern, ist noch unklar – und Kinder müssen sich hinten anstellen.

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