Infektionsschutzgesetz Ampel-Parteien stellen Vorschlag für neue Corona-Rechtsbasis vor

Der Bundestag hatte die Sonderlage erstmals im März 2020 festgestellt und dies zuletzt Ende August bestätigt. Quelle: imago images/Mike Schmidt

SPD, Grüne und FDP wollen Mittwochmorgen eine Übergangsregel präsentieren. Eine Verlängerung der aktuellen epidemischen Lage scheint ausgeschlossen.

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In der Debatte um die künftige Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen wie Masken- und Kontaktregeln bis in den Winter wollen SPD, Grüne und FDP am Mittwoch gemeinsame Vorschläge vorlegen. Sie sollen auf eine „geordnete Beendigung“ der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abzielen, die der Bundestag vorerst bis Ende November festgestellt hat.

Dazu äußern wollen sich in Berlin (10.00 Uhr) Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und FDP-Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte mitgeteilt, dass die möglichen künftigen Partner einer Ampel-Koalition über neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz im Gespräch seien. Diese sollten die Länder in die Lage versetzen, weiter auf Corona-Herausforderungen reagieren zu können. Eine nochmalige Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um drei Monate werde dafür nicht angepeilt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch) sehen Eckpunkte eine bis Ende März 2022 laufende Übergangsregelung vor.

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Der Bundestag hatte die Sonderlage erstmals im März 2020 festgestellt und dies zuletzt Ende August bestätigt. Sie läuft automatisch nach drei Monaten – also Ende November – aus, wenn das Parlament sie nicht erneut verlängert. Die festgestellte Lage ist laut geltendem Infektionsschutzgesetz eine Basis für Verordnungen zu Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürwortet ein Auslaufen der „epidemischen Lage“, pocht aber auf weiterhin nötige Schutzregeln. Laut Infektionsschutzgesetz liegt sie vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“.

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