Infektionsschutzgesetz Lieber nachts spazieren als morgens lernen

Quelle: dpa

Gelockerte Ausgangsbeschränkungen gibt es bei der Bundesnotbremse nur im Tausch gegen strengere Regeln für Schulen. Ein unwürdiges Geschacher. Ein Kommentar.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Die dritte Welle soll in der Pandemie mit der Bundesnotbremse gestoppt werden. Das Geschacher bei Entstehung des Gesetzes zieht die Regeln allerdings insgesamt in Zweifel.

Spaziergänger und Jogger dürfen nun bis Mitternacht raus, mag das Virus noch so sehr wüten. Dafür müssen Schulen schon ab wöchentlich 165 statt 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf Distanzunterricht umstellen.

Dieser Basar – ein Entgegenkommen hier, ein Nachgeben dort, alles ohne inhaltlichen Bezug – ist angesichts der Brisanz unwürdig. Nächtliche Bewegungsfreiheit wird mit morgendlicher Lernfreiheit abgegolten? Schönen Dank!

Ja, Distanzunterricht mag teils funktionieren. Meist nicht. Schülerinnen und Schüler hängen vor Youtube, Netflix und Videospielen ab. Laut einer Studie des ifo Instituts gehen im Schnitt drei Stunden Lernzeit pro Tag verloren, eins von fünf Schulkindern hat noch nie Videounterricht erhalten. Dabei zeigen aktuelle Modellrechnungen, dass ein Präsenzwechselunterricht mit halber Klassenstärke, FFP2-Masken und zwei Pflichtschnelltests pro Woche vertretbar ist. Der Effekt auf die Ansteckungsrate wäre praktisch gleich null.

Stattdessen schauen wir lieber „Dick und Doof“. Den TV-Klassiker gibt es auch auf YouTube.

Mehr zum Thema: Bundestag beschließt Corona-Notbremse: Womit Bürger rechnen müssen

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%