Infrastrukturgesellschaft Debatte über Zukunft der Autobahnen

Deutschlands Straßen sind oft marode. Eine Privatisierung der Autobahnen wollen viele Bundestagsabgeordnete jedoch verhindern. Dennoch stellt sich die Frage: Wie kann die Sanierung der Straßen schnellstmöglich gelingen?

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Infrastrukturgesellschaft: Privatisierung von Fernstraßen-Gesellschaft ausgeschlossen Quelle: dpa

Schlaglöcher, marode Brücken, Langzeit-Baustellen. Deutschlands Infrastruktur ist in einem schlechten Zustand. Doch viele Länder kommen mit der Sanierung nicht hinterher. Der Bund will es deshalb selbst in die Hand nehmen und dazu extra eine Infrastrukturgesellschaft gründen. Die soll zunächst als GmbH firmieren, aber immer noch formell zu 100 Prozent im Besitz des Bundes sein. Gespeist würde sie aus Mauteinnahmen und sonstigen Haushaltsmitteln. Beim Blick in den Gesetzentwurf der Bundesregierung waren Sachverständige wie auch Bundestagsabgeordnete dann aber ziemlich überrascht, denn: Durch die Hintertür wäre eine Privatisierung der Autobahnen möglich.

Zwingend verhindert werden soll, so heißt es selbstbewusst von Parlamentariern, dass die Infrastrukturgesellschaft eine Aktiengesellschaft werden könnte. In den nächsten Wochen wird weiter intensiv an neuen rechtssicheren Formulierungen gearbeitet.

Unterdessen haben die Spitzen von Union und SPD haben eine Privatisierung der geplanten Fernstraßengesellschaft des Bundes und ihrer regionalen Töchter ausgeschlossen. Beim Treffen der Partei- und Fraktionschefs im Kanzleramt wurde ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Dezember bekräftigt. „Es wird keine Privatisierung der Bundesstraßen geben“, hieß es in einem Ergebnispapier des Koalitionsausschusses.

Das unveräußerliche Eigentum der Infrastrukturgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften soll im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Koalition will zudem umstrittene Straßenbauprojekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP), also mit Beteiligung von Investoren, nur bei Einzelprojekten erlauben. „Das bedeutet, dass ÖPP im Gesamtnetz und bei Teilnetzen ausgeschlossen ist.“

Auf Druck der Gewerkschaften wollen Union und SPD Unsicherheiten bei den Beschäftigten der Straßenbaugesellschaften beseitigen. Bei der Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft werde es keine Versetzung von Beschäftigten gegen ihren Willen geben. Für den Personalwechsel werden spezielle Tarifverträge angestrebt. Mitte Dezember war im Bundeskabinett ein Gesetzespaket für eine Infrastrukturgesellschaft beschlossen worden. Damit soll die Verantwortung für die Autobahnen ab 2021 beim Bund gebündelt werden. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte den bislang dafür zuständigen Ländern im Gegenzug für Milliarden im künftigen Finanzausgleich die Zustimmung abgerungen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, erklärte in einem ersten Statement, dass die "Infrastrukturgesellschaft soll künftig die bisher durch 16 Länder im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zum Planen, Bauen und Betreiben der Autobahnen übernehmen. Eine Privatisierung war und ist nicht vorgesehen. Die Autobahnen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das gilt auch für die als GmbH privat-rechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft."


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