Inklusion Bundestag beendet Wahlausschluss von Behinderten

Der Bundestag hebt Wahlrechtsausschlüsse für vollständig auf Betreuung angewiesene Menschen auf. Zur Teilnahme an der Europawahl müssen Betroffene aber noch einen Antrag stellen.

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Der generelle Ausschluss von Vollbetreuten Menschen war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Quelle: dpa

Berlin Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, bleiben nicht länger pauschal von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben.

Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät – aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte. Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind.

Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen.

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