Innere Sicherheit Bundesregierung kommt mit Planungen für Cyber-Gegenschläge offenbar weiter

Für die Pläne für Cyber-Gegenschläge bedarf es einer Grundgesetzänderung. Welche Behörde für die Gefahrenabwehr zuständig wird, steht noch nicht fest.

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Für Gegenschläge gegen Hackerangriffe fehlt bislang eine rechtliche Basis. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung kommt mit ihren Vorbereitungen für Cyber-Gegenschläge offenbar voran. Aus Regierungskreisen verlautete am Mittwoch, dass eine Grundgesetzänderung notwendig sei. „Gefahrenabwehr ist eigentlich eine Sache der Länder, das gilt auch für Cyberabwehr. Für eine Kompetenz auf Bundesebene benötigen wir eine Grundgesetzänderung“, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch aus Regierungskreisen.

Zudem sei klar, dass einfache rechtliche Änderungen erforderlich seien, um jede einzelne Behörde besser aufzustellen. Welche Behörde für die aktive Computerabwehr zuständig sein solle, sei noch nicht entschieden. Der Verfassungsschutz fordert seit längerem eine Möglichkeit zum sogenannten „Hackback“. Bislang fehlt für solche Gegenschläge im Cyberspace aber die rechtliche Basis.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte einen Gesetzesvorstoß angekündigt. Es geht dabei vor allem darum, mögliche Attacken auf kritische Infrastrukturen wie das Energienetz oder die Wasserversorgung zu verhindern.

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