Integrationsdebatte Wie viel Toleranz muss sein?

Wie gehen Behörden und Gesellschaft mit rechtlichen Normen und religiösen Traditionen um? Aus der Diskussion über Migration ist eine deutsche Wertedebatte geworden.

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Integrationsdebatte: Wie viel Toleranz muss sein? Quelle: dpa

Muss ein islamischer Prediger einer deutschen Lehrerin die Hand geben? Sollte das Jugendamt für eine minderjährige syrische Ehefrau die Vormundschaft übernehmen? Die Frage, wie viel Rücksicht deutsche Institutionen für die Rechtstraditionen und religiösen Überzeugungen von Zuwanderern aufbringen sollten, gewinnt durch die Ankunft von Hunderttausenden mehrheitlich muslimischen Flüchtlingen aus Afrika, Nahost und Afghanistan an Bedeutung.

„Das ist eine Frage, die in unserer Community zur Zeit heiß diskutiert wird“, sagt der Vorsitzende der palästinensischen Gemeinde in Hannover, Yazid Shammout. Er meint: „Wir brauchen Toleranz von beiden Seiten.“ Gleichzeitig warnt er vor einem „falsch verstandenen Liberalismus“, der in einigen Städten schon vor Jahren zur Entstehung von Parallelgesellschaften beigetragen habe, „wo man mit Deutschen kaum noch in Berührung kommt“. Auch von Flüchtlingen könne man ein Mindestmaß an Anpassung erwarten, sagt Shammout, der einst selbst als Flüchtling nach Deutschland gekommen war. Er sagt: „Eine Flucht ist nie freiwillig, aber diese Menschen haben sich bewusst für Deutschland entschieden und nicht etwa für Jordanien und die Türkei.“

Für große Aufregung sorgte im Mai ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg. Es hatte entschieden, dass das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg nicht über den Aufenthaltsort einer 15-jährigen Syrerin entscheiden darf. Das Mädchen war als 14-Jährige mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden, obwohl Syrerinnen in ihrem Heimatland eigentlich erst mit 17 Jahren als ehemündig gelten. Die Ehe sei trotzdem wirksam, urteilte das Gericht.

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„Dieses Urteil finde ich sehr bedenklich, denn dadurch wird der Rechtsstaat ausgehöhlt“, sagt Shammout. Die Stadt Aschaffenburg hat gegen das OLG-Urteil inzwischen Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) will eine Gesetzesänderung, die festlegt, dass sich die Ehemündigkeit alleine nach deutschem Recht richten soll. In Deutschland gilt das Mindestalter 18 Jahre - nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung eines Familiengerichts dürfen auch schon 16-Jährige heiraten.

Der Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa, Mathias Rohe, schlägt vor, dass im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich erst ab 18 Jahren anerkannt werden, „weil wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen“.

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