Wer religiöse Regeln für wichtiger nimmt als staatliche Gesetze, wie 65 Prozent der muslimischen Einwanderer es laut einer Umfrage von 2013 unter 7000 Einwanderern in sechs europäischen Ländern tun, der wird fast zwangsläufig starke Reibungen im europäischen Arbeitsleben erfahren. Dem verschließen sich fast zwangsläufig die meisten Möglichkeiten, sich in die Gesellschaften Europas zu integrieren.
Solche kulturellen Friktionen können schnell zu Frust führen, der sich dann in das Empfinden steigert, von der deutschen Gesellschaft diskriminiert zu werden. Diese Wahrnehmung wird außerdem von einer ganzen Industrie an NGOs und Antidiskriminierungsinitiativen gefüttert, die ihre Existenz immer wieder mit der Feststellung von latentem Rassismus und allgegenwärtiger Diskriminierung in Deutschland rechtfertigen müssen.
Was will ein Gesetz da ausrichten? Welche Abschreckungswirkung sollte die Androhung der Kürzung von Leistungen bei Verletzung der „Pflicht zur Mitarbeit bei angebotenen Integrationsmaßnahmen“ schon haben? Die Erfahrungen der Einwanderer mit staatlichen Sanktionen sind schließlich bislang nicht besonders schmerzhaft.
Asylanträge nach Bundesländern 2017
Nirgendwo sonst wurden so vielen Asylanträge gestellt wie in Nordrhein-Westfalen. In der ersten Jahreshälfte 2017 waren es bisher 32.122 Menschen.
Hinweis: Alle Daten beziehen sich auf Erst- und Folgeanträge in den Monaten Januar bis Juni 2017.
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Statista
Stand: August 2017
12.921 Menschen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2017 in Bayern einen Asylantrag gestellt.
In Baden-Württemberg wurden 2017 bisher 11.290 Asylanträge gestellt.
In Niedersachsen stellten 10.003 Menschen im Januar bis Juni 2017 einen Antrag auf Asyl.
In Rheinland-Pfalz beantragten 2017 bislang 7.610 Menschen Asyl.
In Hessen stellten in den ersten sechs Monaten 2017 7.508 Bewerber einen Asylantrag.
In Berlin wurden von Januar bis Juni 2017 5.535 Anträge auf Asyl gestellt.
Bis Mitte 2017 stellten 4.205 Menschen einen Asylantrag in Sachsen.
3.346 Asylanträge verzeichnet Schleswig-Holstein für die ersten sechs Monate 2017.
Einen Asylantrag in Sachsen-Anhalt stellten bis Juni 2017 3.304 Menschen.
Asyl in Brandenburg beantragten in der ersten Jahreshälfte 3.162 Menschen.
In Thüringen wurden in den Monaten Januar bis Juni 2017 3.049 Asylanträge gestellt.
In Hamburg stellten bis Ende Juni 2017 2.633 Menschen einen Antrag auf Asyl.
In Mecklenburg-Vorpommern stellten 2.104 Menschen einen Asylantrag (Januar bis juni 2017).
Bis Juni 2017 stellten im Saarland 1.538 Menschen einen Asylantrag.
In Bremen beantragten bis Ende Juni 1.192 Menschen Asyl.
Bei 94 Asylanträgen bis Mitte 2017 ist das Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, anscheinend unbekannt.
„Das findet alles in der Praxis nicht statt“, stellte neulich Heinz Buschkowsky, ehemaliger Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln, über schon jetzt mögliche Strafen fest. Man kann sich tatsächlich fragen, wie ein Staat, der sich selbst für unfähig erklärt hat, seine Grenzen zu sichern und abgelehnte Asylbewerber in den seltensten Fällen abschiebt, den Hierbleibenden glaubhaft machen will, dass er im Inneren die Einhaltung der Grenzen des Erlaubten durchsetzen will.
Die bisherigen, historischen Erfahrungen von Einwanderungsländern – inklusive unserer eigenen – und die Erkenntnisse der Migrationsforschung legen nahe, dass der ganze staatliche „Wir schaffen das“-Aktionismus nur sehr wenig Einfluss auf die langfristige Integration von Einwanderern hat. Es dürfte zum Beispiel völlig aussichtslos sein, Einwanderer dazu zu bewegen, sich gleichmäßig über Deutschland verteilt anzusiedeln. Gerade in der Fremde bleiben die allermeisten Menschen nun einmal gerne unter ihresgleichen. Ein paar Euro weniger werden sie davon nicht abbringen.
Einwanderer sind nicht nur Objekte politischen Managements, sondern freie Menschen, und die lassen sich entgegen eines offenbar nicht tot zu kriegenden, falschen Menschenbildes nicht beliebig durch staatliche Maßnahmen erziehen. Wer nicht in der Lage oder unwillig ist, sich den Wünschen deutscher Behörden oder Arbeitgeber anzupassen, wird auch durch ein Gesetz nicht integriert werden. Und wer sich integrieren will und kann, der braucht dafür weder ein Gesetz noch die Hilfe von Aydan Özoğuz oder Andrea Nahles. Realisten müssen die von der Bundeskanzlerin demonstrierte Zuversicht – „Wir schaffen das“ – abwandeln: „Die schaffen das – vielleicht.“
Die beste Integrationspolitik ist eine konsequent an den Interessen der deutschen Gesellschaft und des Arbeitsmarktes orientierte Einwanderungspolitik. Daher wäre statt eines Integrationsgesetzes zweierlei notwendig: ein Einwanderungsgesetz, das im deutschen Interesse eindeutige Kriterien für legale Einwanderung von Menschen mit guten Integrationsaussichten festlegt, und eine konsequente Anwendung mithilfe eines – möglichst europäischen, zur Not aber auch nationalen – Grenz- und Abschiebungsregimes. Um ein gewisses Maß an „wohltemperierter Grausamkeit“ werden wir dabei, wie Peter Sloterdijk feststellt, nicht herumkommen.