Internationaler Vergleich Warum das deutsche GmbH-Recht Spitze ist

Katarina Barley Quelle: dpa

Diese Bilanz ist nicht nur für Experten relevant: 2008 wurde das GmbH-Recht modernisiert. Zehn Jahre später zeigt sich, dass Deutschland damit eines der modernsten Gesellschaftsrechte der Welt bekommen hat.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Der deutsche Fußball mag dem englischen derzeit hinterherhinken. Im Gesellschaftsrecht hat die deutsche Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) der britischen „limited“ längst den Rang abgelaufen. Mehr als 130.000 Unternehmergesellschaften (UGs) weist das Handelsregister inzwischen aus. Und das, obwohl die Rechtsform erst zehn Jahre alt ist.

Das Erfolgsgeheimnis der UG dürfte in einer cleveren Verbindung von Innovation und Tradition liegen. Das Fundament dafür ist vor zehn Jahren gelegt worden, als unter Federführung der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das GmbH-Recht modernisiert wurde.

Es trat am 1. November 2008 in Kraft und hat das GmbH-Recht modernisiert, entbürokratisiert und gegen Missbräuche geschützt. Das war dringend notwendig, denn durch die internationale Liberalisierung des Gesellschaftsrechts musste sich das deutsche Recht weiterentwickeln, um konkurrenzfähig zu bleiben. Schließlich müssen deutsche Unternehmer schon lange nicht mehr zwingend eine GmbH gründen, sie können leicht – erst recht in der EU – auch Rechtsformen wählen, die ausländische Rechtssysteme zur Verfügung stellen.

Mit der Modernisierung des GmbH-Rechts wurden klare Regeln zur Vereinfachung von Verfahren und zur Missbrauchsbekämpfung eingeführt. Die UG ermöglichte es, auch ohne feste Mindestkapitalanforderungen eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Außerdem wurde das Verfahren zur Gründung der Gesellschaft radikal vereinfacht. Dies machte es gerade für aufstrebende Unternehmen (heute würde man sie Startups nennen) leicht, auf dem Markt Fuß zu fassen. Daneben wurden auch die Regeln zur Kapitalerbringung bei der klassischen „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ entbürokratisiert und flexibilisiert.

Zugleich wurde durch die Reform die Missbrauchsanfälligkeit der GmbH reduziert. Immer wieder gibt es nämlich sogenannte „Firmenbestattungen“, die sich die Vorteile der beschränkten Haftung einer GmbH für Betrügereien zur Nutze machen und damit die Gläubiger prellen. Unter anderem die Neuregelung zur Insolvenzantragspflicht und die erweiterte Geschäftsführerhaftung haben zu einer effektiven Missbrauchsbekämpfung beigetragen.
Dass die Reform rundum gelungen ist, zeigt die durchweg positive Resonanz auch in der Wissenschaft und in der Praxis. Dabei war schon der Gesetzgebungsprozess beispielgebend: Ein intensiver Diskurs mit Experten und Interessensverbänden hat dazu geführt, dass die Reform gelungen ist.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%