
Herr Dombret, auf dem EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag wurde beschlossen, dem Internationalen Währungsfonds (IWF) weitere Mittel zu geben. Um welches Volumen ginge es im Falle Deutschlands bzw. der Bundesbank?
Andreas Dombret: Die europäischen Regierungen streben zusätzliche Kreditlinien an den IWF von insgesamt bis zu 200 Milliarden Euro an. Die Deutsche Bundesbank ist im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages grundsätzlich bereit, einen Anteil daran von bis zu 45 Milliarden Euro bereit zu stellen. Das wäre noch einmal das Dreifache der bisherigen bilateralen Bundesbank-Kreditlinie an den IWF. Wichtig ist uns dabei eine faire Lastenteilung nach dem sonst auch geltenden IWF-Quotenschlüssel.
Was ist der Vorteil gegenüber direkten Krediten?
Es geht hier nicht um direkte Kredite, sondern erst einmal nur um Kreditlinien. Es macht in der jetzigen Situation durchaus Sinn, den IWF ganz allgemein stärker zu munitionieren. Mit der Aufstockung der Mittel soll er seiner systemischen Rolle als weltweiter Krisenmanager gerecht werden können. Dies ist sein ganz reguläres Geschäft. Eine eventuelle spätere Mittelverwendung kann nur im Rahmen der regulären IWF-Geschäftspolitik erfolgen und ist dann den üblichen IWF-Entscheidungsprozessen unterworfen.
Würden die Kreditlinien über den Umweg IWF nicht nur eine Monetisierung von Staatsschulden verschleiern? Wie kann verhindert werden, dass die Notenbanken doch gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen?
Die Mittel wandern ja nicht in irgendwelche Sondertöpfe, die exklusiv für Europa vorgesehen sind, was ein klarer Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung wäre. Das hat die Deutsche Bundesbank explizit ausgeschlossen. Ich wiederhole, diese Mittel stehen allen IWF-Mitgliedern im Rahmen der regulären IWF-Programme für ihre wirtschaftspolitischen Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung. Deshalb erwarten wir ja auch, dass nicht nur EU-Mitgliedsstaaten die IWF-Ressourcen aufstocken, sondern auch Nicht-EU-Länder ihren fairen Beitrag leisten. So war es auch im Jahr 2009 in der Hochphase der globalen Finanzkrise, als viele Länder dem IWF Mittel über temporäre bilaterale Kreditlinien bereitgestellt haben.
Welche Risiken birgt das Verfahren, den IWF in Europa stärker einzubinden?
Eine eventuelle großvolumige IWF-Mittelvergabe ist grundsätzlich mit Risiken verbunden. Dazu kommt die Gefahr aus dem bevorrechtigten Gläubigerstatus des IWF, der die übrigen verbleibenden Gläubiger automatisch schlechter stellt. Bedenkt man die aktuelle Lage in Europa, kann mit einer hohen IWF-Mittelvergabe dadurch das Risiko aus anderen zwischenstaatlichen Hilfskrediten, zum Beispiel EFSF spürbar ansteigen. Ein möglicher Preisverfall der ausstehenden Länderanleihen würde zudem den Druck auf zusätzliche öffentliche Hilfsmaßnahmen verstärken.
An welche Bedingungen knüpft die Bundesbank ihre Zustimmung zu diesem bilateralen Kredit an den IWF?
Wichtig ist uns, dass der Bundestag in diesem speziellen Fall ausnahmsweise die zusätzliche Kreditlinie an den IWF mitträgt und der Bundesbank bestätigt, dass wir nicht mit früheren Bundestagsbeschlüssen zur Risikobegrenzung in Konflikt treten.